|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
kaiser
03.02.2005, 17:42 Uhr
Übereifrige Mitbürger
Hallo,
ich habe heute so etwas wie falsch geparkt, und (noch nicht einmal wirklich) eine Einfahrt blockiert.
Spielt aber eigentlich auch gar keine Rolle.
Wichtiger ist, dass eine Anwohnerin der Meinung war, mein Kennzeichen aufschreiben zu müssen. Sie war der Meinung, ich habe mich falsch verhalten...
Kann sie das? Kann eine Zivilperson Polizei spielen? Muss ich da was befürchten?
Kennt sich jemand aus?
danke schonmal
Waechter im All
03.02.2005, 20:59 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
Klar kann sie das!
Kennzeichen aufschreiben und bei der Polizei anzeigen - kein Problem!
Ob das die feine englische Art ist, steht auf einem anderen Blatt. Ebenso, ob die Polizei - ohne selbst am Ort gewesen zu sein - den Verstoß auch beweisen kann. Aber anzeigen kann jeder jeden.
papercut
03.02.2005, 21:26 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
Nur Kennzeichen aufschreiben reicht nicht. Es müssen Fotos von dem Auto her, auf dem man das Kennzeichen erkennen kann und auch erkennen kann, dass es im Halteverbot steht...
Arne
04.02.2005, 10:05 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
Man kann auch ohne Fotos eine Anzeige machen. Dann ist man selbst als Zeuge der Beweis. Ob das, falls es von der Polizei verfolgt wird und nicht in Ablage Rund landet, letztendlich ausreicht ist eine andere Sache. Als Zeuge ist man zur Wahrheit verpflichtet, als Beschuldigter darf man lügen ;-)
zink
04.02.2005, 11:58 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
ich kann solche personen auch nicht leiden, bei manchen geht es so weit, dass sie sich an gesperrte strassen stellen und jeden aufschreiben, der unerlaubt durchfährt.
das denunziantentum liegt wohl doch im deutschen wesen....
MrMurphy
04.02.2005, 12:24 Uhr
Schuldgedanken?
Wobei leider von einigen hier vergessen wird, dass die Leute, die die Anzeigen erstatten dies nur tun können, wenn sich vorher jemand (meist aus Egoismus und Faulheit) falsch erhält. Wer sich an die Verkehrsregeln hält hat nichts zu befürchten.
Jemand der berechtigterweise eine Anzeige erstattet ist kein Denunzinat. So eine Verleumdung kann nur jemand in Umlauf bringen, der selbst ständig geben die Verkehrsregeln verstößt und dafür nicht zur Verantworung gezogen werden will.
Michael (Wien)
04.02.2005, 12:48 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
»Jemand der berechtigterweise eine Anzeige erstattet ist kein Denunzinat.«
Wenn sich das "berechtigterweise" darauf beschränkt, dass irgendjemand irgendwo irgendeine Vorschrift übertreten hat, ohne sonstige negative Konsequenzen, dann kann man den selbsternannten Möchtegernordnungshüter m.E. sehr wohl als Denunzianten bezeichnen. Definitionsgemäß sogar, wenn er anzeigt, ohne selbst irgendeinen Schaden erlitten zu haben.
lG, Mike
jimmy_18
04.02.2005, 13:52 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
Das beste was man tun kann: einfach komplett ignorieren, nicht hingucken damit im Falle des Falles eine Identifikation unmöglich ist, und weg.
Bedauerlicherweise meinen manche tatsächlich den Lehrer spielen zu müssen.
Den Hammer habe ich vor ein paar Tagen beobachten können:
Breite Landstrasse, 3 Autos hintereinander (ich der letzte) so um die 130, der vorderste irgendwo um die 100, sind beide schon am auflaufen. Dann kommt einer von hinten und überholt mit ca. 150-160, alles frei, in einiger entfernung eine doppelte kurve.
Was macht aber der vorderste? Tritt voll aufs Gas, als der Übeholer NEBEN ihm ist, und versucht ihn in die Kurve reinzuziehen, die sich NICHT einsehen lässt. Der (ach so durchgeknallte Überholer) bricht daher das Überholmanöver ab, um sich noch vor der Kurve einordnen zu können, da bremst der vorderste der eben noch beschleunigt hat stark ab und macht die Lücke zu! Der mittlere reagierte dann goldrichtig und bremste ebenfalls stark ab (ich dahinter ebenso) und der Überholer konnte einscheren.
In der Kurve kam uns dann ein LKW entgegen. Sowas nenne ich versuchten Mord.
Michael (Wien)
04.02.2005, 15:08 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
»Tritt voll aufs Gas, als der Übeholer NEBEN ihm ist ...«
Irgendwie wünsche ich mir ja, dass es bei solchen Aktionen dem Überholer gestattet sei, den betreffenden Idioten, sofern er alleine im Auto sitzt, einfach von der Straße zu räumen.
neon
04.02.2005, 17:32 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
wie wäre es denn einfach mal mit der "geschädigten" person in ruhe zu reden @threadstarter?
das würde doch bei den meisten schon alle missverständnisse aus den weg räumen
bzw. wärn die meisten dann ganz schnell ruhig...
viele machen das doch eh nur weil sie zuviel zeit haben und mal was spannendes erleben wollen...
Waechter im All
04.02.2005, 18:54 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
In genau der Situation hab ich mich auch mal unversehens wiedergefunden. Am liebsten hätte ich diesem Idioten meinen Katalog von der Wagen- und Waffenmanufaktur an den Kopf geworfen ;-P
...aber wir schweifen ab!
Waechter im All
05.02.2005, 14:09 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
@Elfriede
...immerhin sind UNSERE Bremsen in Ordnung :-P *ggg*
...hast ja Recht von wg. 100 und 150. Aber selbst wenn der Überholer, von dem Jimmy erzählt hat, 200 gefahren wäre: Dann aufs Gas zu steigen, um den möglichst nicht vorbei zu lassen, ist das Letzte! Und ihn dann auch noch so auszubremsen, dass er auf der Gegenfahrbahn quasi verhungert, ist das Hinterletzte!
Du musst dazu gar nicht mal 150 fahren! Es reicht, wenn Du mit 90 an nem chronischen 65-Schleicher auf ner freien Bundesstraße vorbei willst. Wenn der das dann unverschämt findet, dass Du mit Deinem Fiat an seinem dicken Daimler vorbei willst, dann hast Du eben Pech gehabt. Und was glaubst Du, wie Du ins Schwitzen kommst, wenn der Dich weder vorbei noch hinter sich rein lässt und Dir ein 40-Tonner entgegen kommt, der ziemlich schnell immer größer wird?!
jimmy_18
06.02.2005, 15:47 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
"der überholer hatte auf der heckscheibe nen aufkleber "no risk no fun"
für so jemanden gibts für mich nur ein wort: vollidiot!"
stimmt.
"dann frage ich mich aber auch: hätte nicht auch einer der hinteren abbremsen können, um den überholer einscheren zu lassen?"
Hat dieser und ich dahinter folgerichtig auch. Danach waren wir beide bei knapp 50. Also 80 km/h langsamer, das ganze in wenigen Sekunden. Mit bezug zum Topic: Nur wegen eines übereifrigen Mitbürgers.
"*vogelzeig*<<
das darfst mir nicht sagen"
Der Vogel galt übrigends nicht dir. War allgemein gemeint. :-)
"bahnfahren ist für manche definitiv gesünder. "
ich hoffe du meinst nicht Autobahn ;-)
Michael (Wien)
08.02.2005, 16:25 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
»das ärgert mich vielleicht, aber ich muss mich nicht zu unnötigen und verkehrsgefährdenen manövern hinreißen lassen.«
Das Überholen wird aber oft erst dadurch ein verkehrsgefährdendes Manöver, dass der Überholte nicht mitspielen will und im Extremfall eben selbst beschleunigt.
Wenn A schneller fahren will als B, dann soll er doch bei erstbester Gelegeneheit an B vorbei(können), somit ist B dem A nicht im Weg, und A sitzt dem B nicht im Nacken, und beide müssen sich nicht ärgern. Das hat m.E. mit Pseudoschumi- und Straßenrambotum nix zu tun.
»und wenn die kurve doch schon relativ nah war, überholt man nicht noch auf biegen und brechen...
(...)plötzlich tauchte der gegenverkehr in ca. 300 m schon auf und wegen dem holzkopf der nicht abwarten kann, gabs fast ne massenkarambolage. das nur, weil der gleich nach rechts zog um wieder einzuscheren.
der überholer hatte auf der heckscheibe nen aufkleber "no risk no fun"
für so jemanden gibts für mich nur ein wort: vollidiot!(...)
(...)wenn man weiß, dass in kürze ne kurve kommt, die man nicht einsehen kann etc. würde ich lieber etappenweise überholen, als die gesamte kolonne von hinten auf biegen und brechen aufzuräumen.«
Full ACK!
lG, Mike
micky
11.02.2005, 10:25 Uhr
zu: Übereifrige Mitbürger
@kaiser: Doch, anzeigen darf deine Nachbarin dich schon. Das bleibt nicht alleine der Polizei vorbehalten. Wenn deine Nachbarin allerdings überhaupt nicht unmittelbar betroffen war, außer ihr keine Zeugen und auch keine sonstigen Beweismittel vorhanden sind, wird es für sie schwierig. Denn es gilt ja die Unschuldsvermutung bis zu dem Zeitpunkt, wo dir dein Falschparken (oder was auch immer) endgültig und zweifelsfrei nachgewiesen ist. Wenn du vom Ordnungsamt eine Zahlungsaufforderung bekommen solltest und im Anhörungsbogen das Gegenteil behauptest, steht es Aussage gegen Aussage. Und da deine Nachbarin/Anwohnerin nach deiner Schilderung ja die einzige Zeugin, gleichzeitig aber auch Anzeigenerstatterin war, dürfte sie es schwer haben. Sollte es in eurer Nachbarschaft allerdings noch mehr Nachbarn geben, die Spaß an solchen Aktionen finden, wird der Fall wieder interessant.
Mich würde mal interessieren, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist, also melde dich doch mal!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich biege vor dem grünen Pkw links ab
Ich lasse den grünen Pkw durchfahren
Ich muss den roten Pkw vorbeilassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
Nur für Sie
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|