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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
anith
04.02.2005, 19:27 Uhr
Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Folgende Situation an der Kreuzung:
T-Kreuzung, Hauptstraße geht geradeaus.
Die Linksabbieger haben auf der Hauptstr. kein Wendeverbot. Wenn die Linksabbieger grün haben, haben die Rechtsabbieger von der Seitenstr. rot, aber einen beleuchteten grünen Pfeil.
Das Problem ist jetzt, dass die Rechtsabbieger ohne Rücksicht auf Verluste draufhalten und die Linksabbieger die wenden wollen zum Halten gezwungen werden.
Wer bitte hat Vorfahrt????
Was passiert, wenn es kracht, wer kriegt schuld?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Didi
04.02.2005, 19:39 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Hier hat ganz klar der Rechtsabbieger Vorrang. Der Wendende hat nach §9 Abs.5 eine besondere Sicherungspflicht und wird daher die Hauptschuld an einem Unfall kriegen.
Georg_g
04.02.2005, 19:44 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Die Fahrzeuge, die an einer roten Ampel mit Grünpfeilschild rechts abbiegen wollen, müssen die Vorfahrt des Querverkehrs beachten, nicht aber entgegenkommende Linksabbieger.
Ein U-Turn (180-Grad-Wende) kann man ja als doppeltes Linksabbiegen betrachten. Beim zweiten Linksabbiegen ist man dann gegenüber dem Gegenverkehr (also den Fahrzeugen, die gerade am Grünpfeilschild rechts abbiegen) wartepflichtig.
Diese Ansicht steht allerdings im Widerspruch zum genauen Wortlaut der StVO, wo es zum Thema Grünpfeilschild heißt: "Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist."
Man müsste anhand der Verwaltungsvorschrift hier mal überprüfen, ob diese Konstellation überhaupt zulässig ist, d.h. ob überhaupt ein Grünpfeilschild angebracht werden darf, wenn entgegenkommende Linksabbieger (bzw. Fahrzeuge, die wenden) gleichzeitig "grün" haben.
Georg_g
04.02.2005, 19:56 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Die VwV zum § 37 StVO besagt folgendes:
Das Grünpfeilschild "darf nicht verwendet werden, wenn
a) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,
b) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird ( ... )"
Der grüne Pfeil in der Ampel (nicht das Grünpfeilschild) regelt aber wieder nur das "erste" Linksabbiegen und zeigt an, dass der Gegenverkehr "rot" hat. Für das zweite Linksabbigen (dem eigentlichen Wenden) gelten dann wieder die Regelungen des § 9 StVO, sodass ich hier von einem Vorrang der Rechtsabbieger mit Grünpfeilschild ausgehen würde.
durbanZA
04.02.2005, 20:19 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
"Die Fahrzeuge, die an einer roten Ampel mit Grünpfeilschild rechts abbiegen wollen, müssen die Vorfahrt des Querverkehrs beachten, nicht aber entgegenkommende Linksabbieger.
...
Diese Ansicht steht allerdings im Widerspruch zum genauen Wortlaut der StVO"
Woher nimmst Du denn die erste Ansicht? Gewagte These, hast Du Belege?
Georg_g
04.02.2005, 20:31 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Woher nimmst Du denn die erste Ansicht? Gewagte These, hast Du Belege?
Ich halte es für keine gewagte These zu behaupten, dass ein Rechtsabbieger Vorrang vor einem entgegenkommenden Linksabbieger hat. Beleg: § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO.
Man kann ja auch an einem Stoppschild Vorrang haben, nämlich wenn man rechts abbiegt vor den entgegenkommenden Linksabbiegern.
Und § 9 regelt nicht nur im Absatz 3 die Wartepflicht des Linksabbiegers, sondern im Absatz 5 auch die Wartepflicht eines Wendenden.
Darüber hinaus bestätigt auch die VwV meine Ansicht, weil nur bei Ampeln mit Grünlicht in Pfeilform kein Grünpfeilschild an der gegenüber liegenden Ampel angebracht werden darf, wohl aber bei einer "normalen" Ampel. Daher gelten hier die ganz normalen Abbiegeregeln des § 9 StVO.
Knacker
04.02.2005, 21:43 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Bitte beachtet dass es sich hierbei nicht um ein Grünpfeilschild handelt, sondern um einen beleuchteten grünen Pfeil!
Dazu sagt die VO:
Nach § 37 Abs.2 Satz 1 ... Grüner Pfeil: »Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben«. Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
Wie bereits hier schon erwähnt regelt der § 9 nicht nur das abbiegen, sondern auch das Wenden.
Nun überlegt doch mal... Der Absatz 4 besagt:
"Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen."
Und der Abs. 5 schließt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus!!!:
"... beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist"
Der Verkehr auf der Hauptstraße mit GRÜN darf also zunächst fahren. Wer aber mit "grün" von der Hauptstraße in die Seitenstraße abbiegen möchte ist "Linksabbieger" und von ihm wird das Außerste an Sorgfaltspflicht gefordert!!!
Für mich also ganz klar: 100% Schuld gehen auf das Konto auf den von der Hauptstraße kommende. Hätte er auch einen grünen beleuchteten Pfeil wäre die Situation übrigens nicht viel anders!
Aber ins grübeln wäre ich gekommen, wenn die Seitenstraße nur ein "Grünpfeilschild" gehabt hätte, dann würde es schon schwieriger werden. bei dieser Situation müsste die Seitenstraße Vorfahrt gewären und dann sind die von der Hauptstraße wiederum auf der Seite der Vorfahrt.
Mfg Knacker
Georg_g
05.02.2005, 00:43 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Bitte beachtet dass es sich hierbei nicht um ein Grünpfeilschild handelt, sondern um einen beleuchteten grünen Pfeil!
Ich habe mich im Ausgangsbeitrag tatsächlich verlesen und bin fälschlicherweise von einem Grünpfeilschild ausgegangen. Da es sich aber um eine Grünpfeilampel und nicht um das Grünpfeilschild handelt, ist die Sachlage nun wirklich ganz eindeutig. Der Rechtsabbieger hat ganz klar Vorrang vor dem entgegenkommenden Linksabbieger bzw. dem Wendenden.
Aber ins grübeln wäre ich gekommen, wenn die Seitenstraße nur ein "Grünpfeilschild" gehabt hätte, dann würde es schon schwieriger werden. bei dieser Situation müsste die Seitenstraße Vorfahrt gewären und dann sind die von der Hauptstraße wiederum auf der Seite der Vorfahrt.
Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass auch hier die Linksabbieger bzw. die Wendenden wartepflichtig sind, weil ich schlichtweg keine einzige Begründung finde, warum sie Vorrang haben sollten.
Knacker
08.02.2005, 21:03 Uhr
zu: Vorfahrt beleuchteter grüner Pfeil
Hi Georg.
Grünpfeilschild hat quasi ROT = STOP = Vorfahrt gewähren! Ich weiß dass du es auch weißt...
Wie du selbst sagst ER wäre dann zwar Linksabbieger und einer der "quasi wendet", aber auch ein Linksabbieger hat Vorrang vor dem mit Vorfahrt gewähren!
Problem ist nur, die meisten Autofahrer fahren beim Grünpfeilschild ohne anzuhalten und denken sie hätten hier als Rechtsabbieger VORFAHRT und genau dem ist nicht so!
Mfg Knacker
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte
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