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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
mike87d
31.01.2005, 23:01 Uhr
Unterschied Vorfahrtstraße/Einzelvorfahrt
Hallo,
was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Vorfahrtstraßenschild und dem Schild "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung"?. Denn das Vorfahrtstraßenschild wird ja auch an jeder Kreuzung wiederholt. Also könnte da ja genausogut auch an jeder Krezung das "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung" stehen.
Oder hat die Vorfahrtstraße sozusagen "symbolische Bedeutung", also dass eine Vorfahrtstraße nur bei "wichtigen" Straßen benutzt wird?
MfG
Mike
kornflake_mit_milch
31.01.2005, 23:19 Uhr
zu: Unterschied Vorfahrtstraße/Einzelvorfahrt
das vorfahrtsschild muss ja auch an jeder kreuzung wiederholt werden sonst weiß man doch garnicht das es eine vorfahrtsstrasse ist wenn man sie befährt.
Andreas0815
01.02.2005, 10:37 Uhr
zu: Unterschied Vorfahrtstraße/Einzelvorfahrt
Das Vorfahrtsstrassenschild wird zwar auch an jeder Kreuzung wiederholt, aber nur um diejenigen die auf die Vorfahrtsstrasse einbiegen zu informieren.
Bleibst Du auf der Vorfahrtsstrasse musst Du dir so lange keine Gedanken um die Regelung der Vorfahrt machen, bis Du an einem Schild "Ende der Vorfahrtsstrasse" vorbeikommst. ( oder an eine Ampel:))
Stünde da nur "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung" müsstest Du ja an jeder Kreuzung nach den vorfahrtsregelnden Schildern Ausschau halten.
diezge
01.02.2005, 12:46 Uhr
zu: Unterschied Vorfahrtstraße/Einzelvorfahrt
Hallo,
im Regelfall sind die Kreuzungen so beschildert, wie von Andreas0815 beschrieben.
Man sollte dennoch an jeder Kreuzung auf die Beschilderung achten. Denn ich kenne folgenden Fall:
Innerorts fährt man auf der Hauptstraße. Dann kommt das Ende der geschlossenen Ortschaft. Ich befinde mich ja laut Beschilderung immer noch auf der Vorfahrtsstraße. Nach einem Kilometer wird man aber eines Besseren belehrt! Es kommt eine Kreuzung mit 4 Straßen und ohne vorfahrtsregelnde Beschilderung. Obwohl man sich ja eigentlich auf der Vorfahrtstraße befindet, gilt hier aber rechts vor links.
Gruß,
diezge
Didi
01.02.2005, 13:32 Uhr
zu: Unterschied Vorfahrtstraße/Einzelvorfahrt
Es ist tatsächlich so, dass auch eine symbolische Bedeutung dahintersteckt. Vorfahrtsstrassen sind im Allgemeinen Hauptverkehrsstrassen, die eine überörtliche Bedeutung haben. Sie sind auch dementsprechend gut ausgebaut. Das "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung" findet man hingegen meist in Nebenstrassen. Die Strassen sind schlechter ausgebaut und hier muss man damit rechnen, dass Fussgänger weniger auf den Verkehr achten als auf Hauptstrassen. Hier gibt es auch selten Zebrastreifen und Fussgängerampeln. Die sind wiederum auf Hauptstrassen anzutreffen.
Das sind allerdings keine gesetzlichen Vorgaben, daher ist es zwar in aller Regel so aber eben nicht immer. Der einzige festgeschriebene Unterschied ist, dass auf Vorfahrtsstrassen ausserhalb geschlossener Ortschaften ein Parkverbot herrscht.
Arne
01.02.2005, 15:00 Uhr
zu: Unterschied Vorfahrtstraße/Einzelvorfahrt
Moin,
steht doch alles genau in der StVO:
§42 StVO
(2) Vorrang
Zeichen 301
Vorfahrt
Das Zeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie "80 m", angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.
Zeichen 306
Vorfahrtstraße
Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!", 206 "Halt! Vorfahrt
gewähren!" oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße". Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der
Fahrbahn.
und noch etwas ausführlicher in der StVO-VwV:
§ 42 Richtzeichen
Zu Zeichen 301 Vorfahrt
1 I. Es ist darauf zu achten, daß zwischen der Kreuzung und Einmündung, für die das Zeichen gelten soll, auch kein Feldweg einmündet.
2 II. An jeder Kreuzung und Einmündung, vor der das Zeichen steht muß auf der anderen Straße das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 angebracht werden.
3 III. Das Zusatzschild für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf dem Zeichen nicht beigegeben werden.
4 IV. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen in der Regel nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen aufzustellen; sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo 30-Zonen dies zwingend erfordern.
5 V. Über Kreisverkehr vgl. zu Zeichen 215.
Zu den Zeichen 306 und 307
1 I. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Vorfahrt für alle Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und weitere für den innerörtlichen Verkehr wesentliche Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich unter Verwendung des Zeichens 306 anzuordnen (vgl. zu § 45 Abs. 1 bis 1 e (Rn. 34)).
II. Bei der Anordnung von Vorfahrtstraßen ist Folgendes zu beachten:
2 1. Das Zeichen 306 muß an jeder Kreuzung und Einmündung stehen, und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel vor ihr, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel hinter ihr.
3 Nummer VII 1 zu Zeichen 205 und 206 (Rn. 11) gilt auch hier. Unter Umständen kann es zweckmäßig sein, das Zeichen 306 auch gegenüber einer Einmündung von links anzubringen, um Linksabbieger vor dem lrrtum zu bewahren, an der Einmündung gelte der Grundsatz "Rechts vor Links".
4 2. An jeder Kreuzung und Einmündung, an der das Zeichen 306 steht, muß auf der anderen Straße das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 angebracht werden.
5 3. Wäre das Zeichen 306, wenn es hinter der Kreuzung oder Einmündung stünde, nicht deutlich erkennbar, z. B. an weiträumigen Kreuzungen, so ist es vor oder in der Kreuzung anzubringen. Erforderlichenfalls kann das Zeichen dann hinter der Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden. Vgl. auch Nummer 5 Buchstabe b; Rn. 10.
6 4. a) Das Zeichen 306 mit dem Zusatzschild "abknickende Vorfahrt" ist vor der Kreuzung oder Einmündung anzubringen. In übrigen vgl. Nummer VII 4 zu den Zeichen 205 und 206; Rn. 14.
7 b) Die abknickende Vorfahrt darf nur ausnahmsweise gegeben werden, in der Regel nur dann, wenn der Verkehr in dieser Richtung so viel stärker ist, daß er sich ohnehin durchzusetzen beginnt. Die amtliche Klassifizierung der Straßen allein ist kein Grund zu solcher Kennzeichnung. Jedenfalls darf das Zusatzschild nur angebracht werden, wenn der Verkehr durch auffällige Markierungen
unterstützt wird und, falls das nicht ausreicht,
bauliche Änderungen durchgeführt sind. Ein Umbau ist anzustreben, der die beiden bevorrechtigten Straßenstrecken optisch als natürliche Fortsetzung erscheinen läßt. Ist das nicht möglich, so muß durch Bordstein-
korrekturen oder Einbau von Fahrbahnteilern erreicht sein, daß die Einfahrt aus anderen Richtungen erschwert ist. Vorwegweiser, Wegweiser und Lichtführung durch Straßenleuchten können helfen. Sollen auf Straßen aus anderen Richtungen kurz vor der Kreuzung oder Einmündung Längsmarkierungen angebracht werden, so ist zu prüfen, ob die Erkennbarkeit der Wartepflicht dadurch
nicht beeinträchtigt wird.
8 c) Fußgängerquerverkehr über eine Vorfahrtstraße an der Kreuzung oder Einmündung mit abknickender Vorfahrt ist
durch Stangen- oder Kettengeländer zu unterbinden. Gegebenenfalls kommt - jedoch in einiger Entfernung von der Kreuzung oder Einmündung - die Anbringung von Lichtzeichen für Fußgänger in Frage. Bei stärkerem Fußgängerverkehr wird es häufig erforderlich sein, den gesamten Kreuzungsverkehr durch Lichtzeichen zu regeln.
9 5. a) Wird eine weiterführende Vorfahrtstraße an einer Kreuzung oder Einmündung durch Zeichen 205 oder 206 unterbrochen, so darf das Zeichen 307 nicht aufgestellt werden. In übrigen vgl. Nummer VII 2 zu Zeichen 205 und 206; Rn. 12.
10 b) Soll in diesem Falle das Parken auch hinter der Kreuzung verboten werden, so ist dort nicht das Zeichen 306, sondern das Zeichen 286 aufzustellen.
11 6. Endet eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, ist sowohl das Zeichen 307 als auch das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 aufzustellen.
12 Innerhalb geschlossener Ortschaften ist Zeichen 307 in der Regel nicht aufzustellen.
13 7. Das Ende einer Vorfahrtstraße kann durch Zeichen 307 allein außerhalb einer Kreuzung oder Einmündung angezeigt werden. Dann ist folgendes zu beachten:
14 a) Zeichen 307 kann hinter einer Kreuzung oder Einmüdung allein stehen, wenn der weitere Verlauf der Straße z. B. als Feldweg, eine Beschilderung mit Vorfahrtszeichen nicht rechtfertigt und es nicht möglich ist, die
Vorfahrtstraße bereits an der letzten Kreuzung oder Einmündung enden zu lassen.
15 b) Zeichen 307 kann hinter einer Kreuzung oder Einmündung mit abknickender Vorfahrt allein aufgestellt werden. An allen übrigen Kreuzungen und Einmündungen der Straße kann die Vorfahrt dann durch Zeichen 301 gegeben werden; vor der Kreuzung oder Einmündung mit abknickender Vorfahrt ist Zeichen 306 mit Zusatzschild, dahinter Zeichen 307 aufzustellen. So wird vermieden, daß ein ganzer Straßenzug zur Vorfahrtstraße erklärt werden muß, nur weil an einer Kreuzung oder Einmündung eine abknickende Vorfahrt eingerichtet werden soll.
16 c) Wird das Zeichen 307 allein aufgestellt, so ist darauf zu achten, daß der Grundsatz der Stetigkeit (vgl. zu § 8 Abs. 1 Nummer III; Rn. 4) beachtet wird. Auch wenn die Vorfahrtstraße durch Zeichen 307 endet, muß auf dem folgenden Straßenzug bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung mit Wartepflicht an allen Kreuzungen oder
Einmündungen durch Zeichen 301 die Vorfahrt gegeben werden, wenn nicht der Abstand zwischen den Kreuzungen oder Einmündungen sehr groß ist oder der Charakter der Straße sich von einer Kreuzung oder Einmündung zur anderen grundlegend ändert.
17 8. Das Zeichen 307 muß mindestens voll rückstrahlen. Dasselbe gilt für Zeichen 306 außerhalb geschlossener Ortschaften.
Schnapsi das Alkodil
01.02.2005, 22:36 Uhr
zu: Unterschied Vorfahrtstraße/Einzelvorfahrt
Also jungs, im Zweifel auf die Vorfahrt verzichten.
Man verliert nicht soviel Zeit wenn man mal verzichtet und die Freundlichkeit kommt eh viel zu oft zu kurz.
Eile mit Weile, is doch ganz einfach, oder?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Überholen verboten?
In allen Einbahnstraßen
Wo die Verkehrslage unklar ist
Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben
Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben
Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern
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