mars1184
15.01.2005, 18:53 Uhr
Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone
Folgendes Problem:
Ich befinde mich in einem verkehrsberuhigten Bereich und fahre dort an eine Kreuzung. Normalerweise gilt jetzt ja Rechts vor Links doch die Straße von Rechts ist das Ende einer Fussgängerzone. Hat nun das Fahrzeug welches die Fussgängerzone verläßt vorfahrt weil es von Rechts kommt? Oder muss es warten weil es ja die Fussgängerzone verlässt?
Borni
15.01.2005, 19:10 Uhr
zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone
welches Fahrzeug verlässt eine Fußgängerzone. Wer vom Fußweg kommt kommt vom Fußweg. Er ist also im Zweifelsfall der Allerletzte
durbanZA
15.01.2005, 19:29 Uhr
zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone
Normalerweise darf sich in der Fußgängerzone kein Fahrzeug befinden, daher hat es Vorfahrt zu gewähren.
Schnack
15.01.2005, 19:41 Uhr
zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone
meiner meinung nach müsste rechts vor links gelten, da beide fahrzeuge vorfahrt gewähren müssen, vergleichbar mit der situation bei einer abknickenden vorfahrtstraße.
Didi
16.01.2005, 19:39 Uhr
zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone
»Daher regelt sich die Vorfahrt nach der Regel Rechts-vor-Links.«
Sehe ich nicht so. Rechts vor Links gilt ausschließlich an Einmündungen. VBs und Fussgängerzonen-Einfahrten stellen aber keine Einmüdnung im rechtlichen Sinn dar, deswegen ist §8 (rechts vor links) nicht anwendbar.
»Wie jeder lesen kann, sind der verkehrsberuhigte Bereich (VBB) und der Fußgängerbereich (Fußgängerzone) in ihrer Wertikeit gleich.«
Sehe ich genauso. Allerdings handelt es sich nicht um Strassen oder Fahrbahnen sondern um untergeordnete Mischverkehrsflächen wie beispielsweise ein Parkplatz. Daher gilt hier dasselbe wie auf Parkplätzen: §1 gegenseitiges Verständigen.