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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mars1184
15.01.2005, 18:53 Uhr

Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

Folgendes Problem:
Ich befinde mich in einem verkehrsberuhigten Bereich und fahre dort an eine Kreuzung. Normalerweise gilt jetzt ja Rechts vor Links doch die Straße von Rechts ist das Ende einer Fussgängerzone. Hat nun das Fahrzeug welches die Fussgängerzone verläßt vorfahrt weil es von Rechts kommt? Oder muss es warten weil es ja die Fussgängerzone verlässt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
15.01.2005, 19:10 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

welches Fahrzeug verlässt eine Fußgängerzone. Wer vom Fußweg kommt kommt vom Fußweg. Er ist also im Zweifelsfall der Allerletzte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.01.2005, 19:29 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

Normalerweise darf sich in der Fußgängerzone kein Fahrzeug befinden, daher hat es Vorfahrt zu gewähren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnack
15.01.2005, 19:41 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

meiner meinung nach müsste rechts vor links gelten, da beide fahrzeuge vorfahrt gewähren müssen, vergleichbar mit der situation bei einer abknickenden vorfahrtstraße.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
16.01.2005, 19:39 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

»Daher regelt sich die Vorfahrt nach der Regel Rechts-vor-Links.«

Sehe ich nicht so. Rechts vor Links gilt ausschließlich an Einmündungen. VBs und Fussgängerzonen-Einfahrten stellen aber keine Einmüdnung im rechtlichen Sinn dar, deswegen ist §8 (rechts vor links) nicht anwendbar.

»Wie jeder lesen kann, sind der verkehrsberuhigte Bereich (VBB) und der Fußgängerbereich (Fußgängerzone) in ihrer Wertikeit gleich.«

Sehe ich genauso. Allerdings handelt es sich nicht um Strassen oder Fahrbahnen sondern um untergeordnete Mischverkehrsflächen wie beispielsweise ein Parkplatz. Daher gilt hier dasselbe wie auf Parkplätzen: §1 gegenseitiges Verständigen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung