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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
FireRacer
29.10.2004, 21:09 Uhr
Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Hi,
noch ne Frage von mir: ich stehe an einer Roten Ampel. Die Strasse ist zweispurig zum geradeausfahren und es gibt eine Linksabbigerspur. Alle drei sind mit Fahrzeugen belegt.
Jetzt kommt hinter mir ein Einsatzfahrzeug an und will genau da durch, wo ich gerade stehe.
Darf/muss ich in dem Fall über die Rote ampel fahren, um das Fahrzeug durchzulassen oder wie soll ich mich da verhalten.
Auf die Gegenfahrbahn kann es nicht, da es an dieser Kreuzung ein Hindernis zwischen den Fahrbahnen für den Hin- und Rückweg gibt, ähnlich wie auf einer Autobahn.
Borni
29.10.2004, 21:16 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Über die rote Ampel schon, aber nicht über die Kreuzung
FireRacer
29.10.2004, 21:21 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
und danach wieder zurück hinter die Haltelinie rangieren??
xgoedex
29.10.2004, 21:21 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
§ 37 StVO: "Rot bedeutet: Halt vor der Kreuzung!"
Du sollst und darfst in einem solchen Fall über die Haltlinie und auch am Ampelmast vorbeifahren, und zwar so weit, dass das Sonderrecht-Fahrzeug passieren kann. Du mußt daher aber nicht unbedingt gleich ganz in die Kreuzung einfahren oder diese überqueren. Es wird sich keiner beschweren oder dir eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige aufhalsen, wenn du ein Stückchen über Rot fährst.
Eher bekommst du einen Bußgeldbescheid / schriftl. Verwarnung ins Haus, wenn du einem Fahrzeug mit Wegerechten keinen Platz machst.
Didi
29.10.2004, 21:22 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Die anderen Verkehrsteilnehmer haben keinerlei Sonderrechte, wenn sie einem Wegerechtsfahrzeug Platz machen müssen. Das heisst, sie dürfen auch nicht über eine rote Ampel fahren. Soweit die Theorie, in der Praxis würde ich es so wie Borni machen. Denn in solchen Fällen kann es um Leben und Tod gehen und da wäre mir die Owi egal. Und ich denke mal auch, dass ein Richter hier milde walten lassen würde.
DaRealAd
29.10.2004, 21:22 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Du darfst vorsichtig soweit in die Kreuzung einfahren wie es nötig ist um dem Fahrzeug Platz zu machen.
Und du musst das Fahrzeug durchlassen, das hat denke ich mehr Priorität als eine rote Ampel, zumal der Querverkehr ja eh wegen dem Einsatzfahrzeug anhalten sollte...
Didi
29.10.2004, 21:31 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
@alle, die meinen, man â EUROždarfâ EUROœ über die rote Ampel fahren
Ich halte die Formulierung für etwas gewagt. Ich würde eher sagen, es wird â EUROžtoleriertâ EUROœ aber mehr auch nicht. Denn derjenige, der das macht, trägt auch die Konsequenzen, wenn irgendwas dabei passiert!
Es reicht doch schon, wenn der Querverkehr durch dieses kurze Stück Vorfahren irritiert wird und eine Vollbremsung hinlegt und es knallt. Dann hat man nämlich die A...karte. Man muss sich daher bewusst sein, dass man, obwohl es gut gemeint ist, das volle Risiko dabei trägt.
xgoedex
29.10.2004, 22:18 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
@ Didi
Deshalb meine ich ja auch: nicht (wenn nicht unbedingt nötig) in die Kreuzung soweit einfahren, dass man dem Querverkehr schon ins Gehege kommt.
Sonderrechte haben normale Verkehrsteilnehmer natürlich nicht. Aber die Wegerechte gehen hier vor.
§ 38 StVO: Blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn ... ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."
DaRealAd
30.10.2004, 03:37 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Eine Vorschrift dazu gibt es nur auf der Autobahn, da muss die Rettungsgasse zwischen linker und mittlerer bzw linker und rechter spur gebildet werden. In der Stadt sieht man ja normalerweise wo der Fahrer des Rettungswagens am liebsten durch will ...
durbanZA
31.01.2005, 18:42 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Ich weiß zwar nicht, warum der Thread noch mal ausgekramt wurde- aber ich wette, bald tritt die "nur wenn das Fahrzeug Horn anhat"- Fraktion auf *g*
Philipp
31.01.2005, 21:37 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
@ durbanZA
meines wissens wurde da irgendwas geändert mit dem: "Wegerecht nur mit Horn". Insofern, dass auch Fahrzeuge, die nur blaues Blinklicht haben, wegerecht haben.
Bin mir aber nich sicher...
Gruß,
Philipp
durbanZA
31.01.2005, 21:53 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Ist nicht richtig, Philipp, laut StVO hat nur ein Fahrzeug mit Horn und Blaulicht Wegerecht, was aber keinen davon abhalten sollte, einem RTW, der plötzliche hinter einem auftaucht, Platz zu machen.
Für Sonderrechte ist das Horn allerdings nicht nötig (auch nicht das Blaulicht), vielleicht verwechselst Du das...
durbanZA
31.01.2005, 21:58 Uhr
zu: Verhalten an Ampeln bei Einsatzfahrzeugen
Wenn Du genaueres wissen willst: § 35 StVO, § 38 StVO
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte
Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?
Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann
Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Ich selbst
Der blaue Pkw
Der rote Pkw
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