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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Michael (Wien)
22.10.2004, 22:53 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Sogar ausgesprochen künstlerisch wertvoll, nur der Parkplatz mutet von Form und Größe her etwas revolutionär obschon zugleich dysfunktional an *g*
durbanZA
23.10.2004, 11:06 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
hm... interessant. Wolltest Du da entgegen der Fahrtrichtung parken?
Welches Land hat denn MAZDAs als Diplomatenfahrzeuge
(nix gegen MAZDA, fahr selber einen)
Didi
23.10.2004, 11:27 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Auf einer vorfahrtsberechtigten Strasse erstreckt sich die Vorfahrt über die gesamte Strassenbreite. Also auch wenn jemand (widerrechtlich) auf der linken Seite fährt, hat er Vorfahrt. Ebenso behält er auch beim Rückwärtsfahren sein Vorfahrtsrecht.
In diesem Fall hatte 500g-gehacktes eindeutig Vorfahrt.
Aber: Beim Rückwärtsfahren muss derjenige jegliche Gefahren ausschliessen. Daher kommt er also um einen Schuldanteil wohl nicht drumrum.
Didi
23.10.2004, 13:42 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Tja, ich tippe hier stark auf folgende Tatbestandsnummer:
109649: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
A-Verstoss, 60,00€
Also leider Nachschulung :-(
»Argh, so ein Mist! Wie soll ich nur solch eine Gefahr ausschließen. Leider kann ich nicht um die Ecke gucken«
Die Rechtsprechung schiebt die Verantwotung einzig und allein auf den Fahrer. Er muss irgendwie dafür Sorge tragen, dass nichts passiert. Im Zweifel muss er sich einweisen lassen.
Dass letzteres in der Praxis eigentlich nie gemacht wird, ist natürlich bekannt. Geht auch meistens gut. Nur das hilft dir jetzt auch nicht weiter :-(
durbanZA
23.10.2004, 17:11 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Die Iraner haben Geschmack.
Kati85
23.10.2004, 21:41 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Hast du eigentlich viel Schaden an deinem Wagen?
Kati85
25.10.2004, 19:55 Uhr
Erster Unfall 24.10.04!
Tja, mich hats gestern nu auch erwischt :((
Hab beim einparken zu früh eingeschlagen und den rechts von´mir stehenden PKW links an der Stoßstange beschädigt. An meinem Kotflügel (VW Polo) ist ne leichte Beule und n paar Kratzer.
Ne Frage: ich wollte mit nem Lackstift das ganze n bisschen bearbeiten. Wo finde ich die genaue Bezeichnung des Lacks? Im Fahrzeugschein unter Bemerkungen ist "Farbe: 3" eingetragen. ist das jetzt die Farbnummer, die ich angeben muss, wenn ich im Laden so nen Lackstift kaufen will? Oder kann ich die Farbe irgendwie irgendwelchen Codierungsplaketten im/am Fahrzeug entnehmen?
Schon mal danke,
Kathrin
Kati85
26.10.2004, 13:32 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Der Halter war nicht vor Ort, aber es waren einige Passanten da, die ich gefragt hab, ob ihnen der Wagen gehört, oder ob sie die Halter vielleicht gesehn haben. Aber da keiner wusste, wo der Halter ist, hab ich die Polizei gerufen. Die haben den unfall dann aufgenommen und mir netterweise das Verwarngeld von 20 EURO erlassen. Aber diese Woche kann ich irgendwie vergessen. Monatelang passiert gar nichts und grade hab ich den Pfahl der Toreinfahrt mitgenommen...noch ne kleine Beule mehr... :((
Naja, shit happens.... solange es kein größerer Unfall ist...
Kati85
26.10.2004, 13:36 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Ach ja, vergessen:
Hab den Halter dann angerufen (eine Frau aus dem Nachbarort) und ihr das ganze gestanden. Die kam grad aus dem urlaub wieder und wusste noch gar nichts von ihrem "Glück". Den Wagen hatte wohl ihr Sohn dort geparkt, der hat das Auto an dem Tag geliehn. SIe hat jetzt meine Versicherungsnummer, Adresse etc. und kann das ganze abwickeln. Wobei ich mir noch überlege ob ich das ganze über die Versicherung oder privat bezahlen soll...
Kati85
26.10.2004, 22:29 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Hab grad noch ma mit meinem Vater telefoniert. Der sagt genau das, was du geschriebn hast: Die Frau holt sich das geld von der Versicherung, und falls es hinter dann billiger kommt, dass ich den Schaden der Unfallgegnerin selber zahle, kann ich das geld an die Versicherung zurückzahlen! Vielen Dank, jetzt hab ich auch die Farbe herausgefunden: "Canyonrot". Und wie sieht's mit deinem Crash jetzt aus?
Jons3000
24.12.2004, 03:29 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Frohe Weihnachten.
Dann drück ich dir mal die Daumen das du das verfahren was mit Sicherheit kommt gewinnst.
MrMurphy
24.12.2004, 10:17 Uhr
Keine Angaben machen
"Dies werde ich mit Hilfe (m)eines Rechtsanwaltes machen lassen."
Lass das besser bleiben. Du bist weder der Polizei (die den Unfall neutral beurteilt) und schon gar nicht der gegnerischen Versicherung gegenüber (die nur gegen dich ermittelt) zu Aussagen verpflichtet.
Dich kann zivilrechtlich immer noch eine Teilschuld treffen und durch eine ungeschickte Bemerkung in dem Schreiben an die gegnerische Versicherung lieferst du ihr vielleicht unbewusst die passende Munition. Auch dein Anwalt kann nicht alle Fallstricke kennen. Und den Unfallhergang kennt die gegnerische Versicherung ja bereits von ihrer eigenen Versicherungsnehmerin.
Frohe Weihnachten
Schnack
24.12.2004, 17:07 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
ich würde mal bei der polizei/der dafür zuständigen behörde anfragen, ob man sich zum unfallhergang äußern muss...
oryx
07.01.2005, 20:20 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Hi 500g-gehacktes,
im Oktober ist mir Ähnliches passiert, "meine" Polizisten waren aber leider auf den § 9 Abs. 5 StVO fixiert.
Daher möchte ich sehr gerne erfahren, wie es in Deiner Sache aussieht. Könntest Du bitte mit mir Kontakt aufnehmen? ich hätte da ein paar konkrete Fragen.
Danke i. voraus und Gruß!
oryx
andele
07.01.2005, 22:50 Uhr
zu: Erster Unfall seit 18.11.03
Oh mann, heiße Kiste, und das auch in der Probezeit @ 500g Gehacktes.
Wie sieht denn der aktuelle Stand der Dinge aus?
Dass dir auch noch ein Bußgeldverfahren auf den Hals gehetzt wird wegen Unterlassen der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren ist jetzt aber gänzlich ausgeschlossen?
Falls dem so ist, kann der Rest ja nur noch positiv für dich ausgehen. Der Schadenswert wird bei der verhältnismäßig kleinen Geschichte ja nicht allzu riesig sein.
So ne Gerichtsverhandlung soll allerdings alles andere als amüsant sein, von dem, was ich so gehört hab...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte
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