|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
Lane
27.12.2008, 21:02 Uhr
Unfall mit Audi A3
Guten Abend,
ich habe heute zahlreiche Foren durchsucht, jedoch keine passenden Antworten auf meine Frage gefunden, denn sie ist wohl zu spezifisch.
Gestern Abend trank mein Freund Alkohol und übergab mir seine Schlüssel, damit ich sein Auto fahre um Taxi-Geld zu sparen und er nicht alkoholisiert fährt.
Allerdings parkte ein Auto hinter uns welches ich übersah...es wurde kurz angestupst. Abgesehen von den nicht sichtbaren Schäden ist äußerlich an der Stoßstange auch nicht viel zu sehen.
Die Polizei nahm den Unfall auf ...
Jetzt geht es eigentlich um die Versicherung.
Anscheinend ist es mit der Versicherung nur so geregelt, das er allein damit fahren darf. Er und ich sind unter 21 Jahre alt.
Wie sieht es nun mit den Konsequenzen aus?
Wer muss zahlen? Zahlt die Versicherung etwas?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten :)
Andreas Wismann
27.12.2008, 23:17 Uhr
zu: Unfall mit Audi A3
Du als Fahrer hast - fahrerlaubnisrechtlich - gegen keine Vorschrift verstoßen. Also dürften sich sich aus der bloßen Benutzung des Pkw keine Folgen ergeben (für Dich).
Den Unfall als solchen mal ausgenommen, aber das war ja nicht der Kern der Frage. Du weißt ja bereits durch die polizeiliche Aufnahme, ob Du mit einer Verwarnung davon gekommen bist.
Die Versicherung wird dem Halter einen entsprechenden Fragebogen zusenden, und dann wird er sich gegebenenfalls eine Nachforderung einhandeln, weil jemand anders gefahren ist. Aber das ist, traurig genug, "sein Problem".
bs01
28.12.2008, 00:50 Uhr
zu: Unfall mit Audi A3
Sehe es auch so wie Andreas.
Ein Gespräch mit der Versicherung (vielleicht habt ihr ja einen Vertreter vor Ort) kann unter Umständen auch einiges bewirken.
Argumente warum du gefahren bist, könnten z.B. sein:
- eine Alkoholfahrt verhindern (hast du auch geschrieben)
- dem Fahrer wurde schlecht und er fühlte sich nicht mehr in der Lage das Fahrzeug zu führen
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall in einem Aufbauseminar und da verzichtete die Versicherung kulanterweise auf irgendwelche Nachforderungen.
Viel Glück
bs01
Lane
28.12.2008, 01:22 Uhr
zu: Unfall mit Audi A3
Ja ich bin mit einer Verwarnung davon gekommen, hab mir die § im Internet angeschaut.
Es wurde als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat angesehen...ein Bußgeld von 20 €.
Das bedeutet theoretisch das ich nicht 1 Cent bezahlen müsste? Das mein Führerschein sicher und die Nachschulung ausgeschlossen ist konnte ich schon nachlesen.
Aber was hat es mit dieser Nachforderung auf sich? Betrifft diese mich oder den Halter?
Lane
28.12.2008, 02:05 Uhr
zu: Unfall mit Audi A3
Beziehungsweise um es zu konkretisieren. Wer muss die entstandenen Kosten des verursachten Schadens tragen ?
Vielen Dank für eure Hilfe.
bs01
28.12.2008, 06:05 Uhr
zu: Unfall mit Audi A3
Die Kosten am gegnerischen Fahrzeug wird die Kfz-Haftpflichtversicherung deines Feundes bezahlen.
Die Höhe der "Nachforderung" ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Hier müsst ihr das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag nachlesen (dies kann z.B. 1 Jahresbeitrag sein).
Wenn der Schaden nicht so hoch ist (wie du schreibst), besteht ja auch noch die Möglichkeit aus eigener Tasche zu bezahlen und somit hat sich vermutlich dann auch das Problem mit der Versicherung erledigt. Auf alle Fälle wird der Versicherungsvertrag nicht hochgestuft (Prozente).
Gruß
bs01
Hinniwilli
28.12.2008, 16:48 Uhr
zu: Unfall mit Audi A3
Da die Schadenhöhe wahrscheinlich ohnehin so gering ist, dass sich wegen der Rückstufung keine Abwicklung über die Versicherung lohnt, sollte der Schaden gleich privat beglichen werden.
Lane
28.12.2008, 18:44 Uhr
zu: Unfall mit Audi A3
Aber letztendlich egal wie hoch der Schaden ist muss das jetzt mein Kumpel mit der Versicherung klären oder nicht? Ich muss nur den eigenen Schaden an seinem Auto tragen oder ?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Die Kinder
- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren
- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?
Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist
Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist
Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|