focusfahrer
01.01.2009, 23:33 Uhr
"Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt
Hallo,
ich hätte mal eine Frage bezüglich den obengenannten Zeichen.
Und zwar gibt es hier einige Straßen, wo "werktags von 07.00-19.00" Tempo30 und Überholverbot gilt.
Das Schild "werktags von ...." ist genau unter den beiden anderen Verkehrszeichen angebracht.
Werden diese dann beide außerhalb des Zeitraums oder an Sonn- und Feiertagen aufgehoben?
Also dürfte ich dann mit 50 einen anderen überholen?
to
02.01.2009, 01:27 Uhr
zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt
ausserhalb der genannten Zeiten: ja!
focusfahrer
02.01.2009, 08:35 Uhr
zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt
Ich danke Dir!
Und: Frohes neues Jahr an alle!!!