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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern surfbear
26.05.2008, 22:06 Uhr

Ãœberholen...

Das letzte Posting hat mich auch wieder zu einer Frage inspiriert. Überholen auf mehrspurigen Straßen außerorts...

Hier die StVO:
»Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) » I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 5.
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Ãœberholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Ãœberholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Ãœberholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Ãœberholende fährt. «


Wo steht es geschrieben was wesentlich bedeutet, in km/h oder Prozent? Darf ich das selbst einschätzen? Darf das nur die Obrigkeit?

Beispiel: auf einer 2spurigen Autobahn mit Limit 130 km/h fährt rechts ein Fahrzeug mit 125 km/h. Darf ich das mit 130 überholen?

Wie ist es wenn die Differenz noch kleiner wird, sagen wir 3 km/h.
Der Überholvorgang dauert eine Weile aber es wird niemand genötigt oder behindert (außer denen die vielleicht eine Ordnungswidrigkeit begehen wollen).
Das Rechtsfahrgebot wird selbstverständlich beachtet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
26.05.2008, 23:07 Uhr

zu: Ãœberholen...

Hallo,

da ja nur 130 erlaubt sind, müßte das Überholen mit + 5 km/h erlaubt sein. Wat willste auch anderes machen? Außer Du möchtest eine Strafe durch zu schnelles fahren riskieren.

Wenn es LKWs nur auf 3 km/h Differenz bringen und die 130 km/h nicht ausreizen können, heißt das ja logischerweise auch, daß zumindest auf Autobahnen mit nur zwei Fahrspuren pro Richtung ein Überholverbot herrscht, oder?


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
27.05.2008, 08:30 Uhr

zu: Ãœberholen...

Es gehört sich eingeführt. Die meisten Überholvorgänge (Elefantenrennen) von LKW zu LKW sind zwar bereits verboten wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit, ein generelles Verbot gibt es aber noch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.05.2008, 20:19 Uhr

zu: Ãœberholen...

Und was nutzt ein Verbot, wenn es niemand durchsetzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern surfbear
28.05.2008, 01:07 Uhr

zu: Ãœberholen...

»Man sollte auf unserer Deutschen Autobahn die rechte Spur nach links mit Zeichen 295 begrenzen und das Befahren dieser Spur für LKW vorschreiben.«

Wäre das etwas anderes als das Schild was Überholverbot für LKW anzeigt?

Die Elefantenrennen stören mich auch. Im Wesentlichen auf 2spurigen BAB, da ist auf jeden Fall eine Behinderung gegeben. Auf 3spurigen ist es immer noch lästig weil nur eine Spur für den schnelleren Verkehr bleibt. Bei 4spurigen BAB mag es angehen wenn sich LKW überholen. Ich habe da ein gewisses Verständnis. Die wollen auch nur möglichst schnell ankommen. Schlimmer sind nach meiner Beobachtung die PKW Fahrer, die traumverloren auf der 3. Spur fahren, nach dem Motto: links ist ja noch eine frei zum überholen und das Rechtsfahrgebot gilt nur für andere.

Wenn ich mich hier mal outen darf: ich habe in solchen Situationen schon rechts überholt. Allerdings nur, wenn mindestens ein unbenutzter Fahrstreifen dazwischen war, niemals direkt rechts. Eine Gefährdung ist also nicht eingetreten, nur ein 'aha' Erlebnis für den Überholten.

Die Differenz von 20 km/h zum Überholen scheint mir ziemlich hoch und nicht ganz praxisgerecht. Vielleicht müssen Verkehrsrichter auch gelegentlich auf sich aufmerksam machen.

Habe den Verdacht daß Gesetzestexte und Verordnungen bewußt schwammig formuliert sind (z. B. wesentlich). Richter und Rechtsanwälte wollen beschäftigt sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.05.2008, 10:55 Uhr

zu: Ãœberholen...

Ich habe auch schon von vielen Seiten was von "20 km/h" gehört, kann das aber leider nicht verifizieren.

20 kommen mir darüber hinaus auch als zuviel vor. Auf der BAB kann man guten Gewissens auch jemanden, der 150 fährt, mit 160 überholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

- zu weit in die Fahrbahn kommen

- absteigen und warten, bis alles frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen