Haltverbot am Taxenstand

Taxistand

Es gab mal eine Zeit, da durfte man (sofern keine Taxen behindert wurden) bis zu drei Minuten am Taxenstand halten. Die Zeiten sind aber vorbei.

Jetzt heißt es: Am Taxenstand darf überhaupt nicht gehalten werden. (Außer mit einem im Dienst befindlichen Taxi)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.12-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

An Taxenständen

Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

An Taxenständen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

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