Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Nötigung: Dichtes Auffahren mit Lichthupe

Nun steht ja in der StVO nichts von einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen. Es gibt aber die Richtgeschwindigkeits-Verordnung, in der für Pkw, Lkw bis 3,5 t und Motorräder ein Höchsttempo von 130 km/h empfohlen wird. Diese Empfehlung ist jedoch weit mehr als nur ein guter Rat...

Dazu verfolge man die Rechtsprechung in den neunziger Jahren. Nach mehreren teils widersprüchlichen Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz einen typischen Fall:

Ein mit ca. 180 km/h auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug wurde von einem anderen, unachtsam ausscherenden Pkw-Fahrer zu einem Ausweichmanöver gezwungen, wobei es großen Sachschaden und Verletzte gab. Da der langsamerere Fahrer aber unerkannt weitergefahren war, ohne sich um die Folgen zu kümmern, verurteilte das Gericht den Fahrer des schnellen Wagens zu Schadenersatz. Die Begründung: Wäre er anstatt mit 180 nur mit 130 km/h gefahren, hätte er nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und wahrscheinlich wäre die Situation aber auch gar nicht erst kritisch geworden.

Allgemein formuliert heißt das: Wer wesentlich schneller als mit der üblichen Autobahngeschwindigkeit unterwegs ist, also deutlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit 130 km/h fährt, der kann auch bei einem fremdverschuldeten Unfall als Mitschuldiger herangezogen werden.

Man könnte das vergleichen mit dem waghalsigen Versuch, sehr schnell durch eine volle Fußgängerzone zu laufen. Obwohl es natürlich keine Höchstgeschwindigkeit für Fußgänger gibt, könnte solch ein Vorhaben recht gefährlich enden. Auch wenn schnelles Laufen in Fußgängerzonen nicht ausdrücklich verboten ist: Die meisten Menschen werden vermutlich zustimmen, dass es besser ist, es nicht zu tun.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.11-106 / 3 Fehlerpunkte

Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne auf der Autobahn werden Sie von einem sehr schnell herankommenden Pkw bedrängt. Der Fahrer signalisiert Ihnen mit Lichthupe und Blinker, dass Sie ihm seinen Überholweg freimachen sollen. Was tun Sie?

Wenn ich selbst eine ausreichende Überholgeschwindigkeit habe, fahre ich zügig weiter und schere nach dem Abschluss des Überholens unverzüglich nach rechts ein

Zeigt sich in der Kolonne ein größerer Zwischenraum, der gefahrloses Einscheren nach rechts ermöglicht, so lasse ich den Drängler überholen

Ich erteile dem Drängler eine Lektion, indem ich absichtlich langsamer fahre

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.03-004 / 3 Fehlerpunkte

Auf welchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?

Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung

Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung

Auf Autobahnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Für welche Kraftfahrzeuge gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeit?

Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6,0 t

Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 t

Für Pkw und Motorräder