Neue Verkehrszeichen:
Tunnel und Nothaltebucht

Zwei neue Schilder hat das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2006 in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingefügt:

Neue Verkehrszeichen 2006

Die Änderung wurde am 10. März 2006 im Bundesrat beschlossen. Der §42 StVO wird folgendermaßen ergänzt:

StVO Zeichen 327

(4b) Tunnel

Zeichen 327

Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt. Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhande Nothalte- und Pannenbuchten benutzt werden.

Durch die neuen Verkehrsschilder wird die EU-Tunnelrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Zahlreiche schwere Unfälle haben zu dieser Änderung der Verkehrsregeln geführt.

Das Zeichen 327 soll tatsächlich an allen Tunneleinfahrten in Deutschland aufgestellt werden (es gibt etwas mehr als 300 Tunnel). Danach gilt für das Durchfahren des Tunnels (also aller Tunnel in Deutschland) die Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten. Nun mal ehrlich — das war bisher auch schon vorgeschrieben (§ 17 StVO, "wenn die Sichtverhältnisse es erfordern"). Das ausrückliche Wendeverbot ist dagegen in dieser Form neu, auch wenn es bisher ebenfalls gegen sämtliche Vernunft des § 1 StVO verstoßen hätte, im Tunnel ein Wendemanöver durchzuführen.

StVO Zeichen 328

(4c) Nothalte- und Pannenbucht

Zeichen 328

In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.

Wer im Tunnel bemerkt, dass sein Fahrzeug bald liegenbleiben wird, der sollte nach dem Verkehrszeichen 328 Ausschau halten und die entsprechende Nothaltebucht ansteuern, wenn das noch geht. Eine technische Panne kann man zwar nie hundertprozentig ausschließen. Denken Sie aber daran, den Kraftstoffvorrat vor der Fahrt zu überprüfen, und fahren Sie nur mit einem betriebs- und verkehrssicheren Fahrzeug los. Bleiben Sie im Tunnel stets voll konzentriert.

Wer sich bereits relativ müde fühlt, sollte die fällige Pause unbedingt schon vor der Tunneldurchfahrt einlegen. Denn im Tunnel gibt es keine Raststätten!

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie mindestens mit Abblendlicht fahren?

Am Tage, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern

Während der Dämmerung

Beim Durchfahren schlecht beleuchteter Unterführungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.08-005-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.1.08-005-B

Mit einer Verdichtung des Verkehrs hinter der Unterführung

Mit einem Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden

Mit dem Ende des rechten Fahrstreifens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie am Tage in eine schlecht beleuchtete Unterführung einfahren?

Mehrmals die Lichthupe betätigen

Nur Standlicht einschalten

Abblendlicht einschalten