Gefährlich: Airbag und Kindersitz
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Seit Jahren ist das Verbot für Kinder unter 12 Jahren, auf dem Vordersitz mitzufahren, weggefallen. Auf dem Beifahrerplatz dürfen also auch kleinere Kinder in geeigneten Rückhalte-Einrichtungen Platz nehmen.
Ist jedoch ein Airbag vorhanden, müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
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Vor den Gefahren warnt dieses Symbol. Es gibt eine sehr gefährliche (und deshalb verbotene) Kombination von Kinder-Rückhalteeinrichtungen und Airbag: Wenn der Kindersitz nämlich entgegen der Fahrtrichtung befestigt werden muss, könnte ein Airbag im Falle des Auslösens dem Kind schaden, indem er es zwischen Kindersitz-Lehne und Beifahrersitz-Lehne kurz aber heftig zusammenquetscht.
Um das zu verhindern, dürfen Kindersitze nur dann nach hinten gerichtet montiert werden (also mit der Rückenlehne in Richtung Windschutzscheibe), wenn der Beifahrersitz-Airbag während der Beförderung abgeschaltet wird oder wenn sich vor dem Beifahrersitz überhaupt kein Airbag befindet.
Die entsprechende Vorschrift befindet sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in Paragraf 35a Absatz 10.
Aus der Art des Kindersitzes ergibt natürlich sich die Befestigungsweise. Es ist nicht erlaubt, einen Kindersitz entgegen seiner Bauart verkehrt herum einzubauen. Aus diesem Grunde sollte vor dem Kauf des Sitzes geklärt werden, in welcher Richtung er montiert werden kann.
Zur Erinnerung an die potenzielle Airbag-Gefahr muss in einem Fahrzeug mit Beifahrer-Airbag der oben dargestellte Aufkleber deutlich sichtbar angebracht sein. Bitte entfernen Sie den Aufkleber nicht, auch wenn Sie nie planen Kinder mitzunehmen. Der spätere Käufer Ihres Fahrzeugs möchte schließlich auch über die Gefahr informiert sein.
Benutzt man Kindersitze, die in Fahrtrichtung montiert werden, gibt es mit dem Airbag auf dem Beifahrersitz rein rechtlich zwar kein Problem. Ein sich öffnender Airbag, dessen Konstruktion auf einen Norm-Erwachsenen mit 75 kg Körpergewicht abgestimmt ist, kann jedoch selbst bei einem korrekt in Fahrtrichtung montierten Kindersitz dem Kind schwere Verletzungen zufügen. Empfehlenswert als sicherster Platz im Auto ist aus Sicht der Unfallforschung, den Kindersitz auf dem der Rückbank zu montieren, wo kein Airbag zündet. Der mittlere Sitzplatz hinten ist aufpralltechnisch gesehen zwar am wenigsten gefährdet, allerdings sind hier oft die Möglichkeiten zur sicheren Befestigung eines größeren Kindersitzes nicht gegeben (kein Dreipunkt-, sondern nur Beckengurt vorhanden).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.21-105 / 3 Fehlerpunkte
Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein fünfjähriges Kind mitnehmen?
Auf einem hinteren Sitz mit serienmäßigem Dreipunktgurt
In einem für das Kind geeigneten Kindersitz mit Prüfzeichen
Auf der hinteren Sitzbank mit angelegtem Beckengurt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.21-107 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei der Verwendung eines Kindersitzes mit Prüfzeichen zu beachten?
Außer dem Prüfzeichen ist nichts weiter zu beachten
Der Kindersitz muss für die Größe und das Gewicht des Kindes geeignet sein
Der Kindersitz muss für die Anbringung auf dem vorgesehenen Fahrzeugsitz geeignet sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.21-113 / 3 Fehlerpunkte
Was bedeutet dieser Warnhinweis?
Auf einem so gekennzeichneten Beifahrerplatz mit betriebsbereitem Airbag
- muss der Kindersitz in der so dargestellten Weise angebracht werden
- darf kein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden
- darf ein Kindersitz nur in Fahrtrichtung angebracht werden
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