Stellen Fahrprüfer Fallen?
»Ich habe ganz verschiedene Storys über Fahrprüfer gehört,
mal gute, mal weniger gute. Deswegen möchte ich wissen, ob es Fahrprüfer
gibt, die einen mit Absicht reinlegen.«
Nein. Keine Gefahr.
Jeder Fahrschüler macht sich Gedanken zum Thema Fahrprüfung. Und man ist auch
neugierig, was Freunde erzählen, die die Prüfung schon hinter sich haben.
Dabei darf man aber längst nicht alles glauben, was einem da an »Erfahrungen«
aufgetischt wird, denn durch manche Übertreibung wird das Erlebte erst so richtig
spektakulär...
Je spannender die Begegnung mit dem Prüfer geschildert wird, desto heldenhafter
erscheint der Erzähler. Aus diesem Grund werden Prüfer immer mal wieder zu Todfeinden,
Monstern oder Schlimmerem umfunktioniert. Das hat Tradition und beschränkt sich
auch nicht auf den Bereich des Führerscheins. Es zeigt sich oft, dass die Meinung
über den Prüfer vom Ergebnis abhängt: Wenn er den Schüler bestehen lässt, wird
er als »super-nett« bezeichnet, während im anderen Fall der enttäuschte
Kandidat viel Negatives berichtet. Prüfer wissen das und können damit umgehen.
Eine Gewissheit gibt es auf jeden Fall: Der Prüfer bzw. die Prüferin stellt
keine Fallen. Das darf er/sie nämlich nicht - Anweisungen an den Fahrschüler müssen
korrekt gegeben werden und dürfen kein Fehlverhalten erzwingen. Das ist in der
Prüfungsordnung so geregelt.
Ein Beispiel: »Biegen Sie hier links ab« darf nicht falsch herum
in eine Einbahnstraße führen. Fahrschüler befürchten das zwar immer wieder (aus
den oben genannten Gründen gibt es viele passende Horrorgeschichten darüber),
aber auch für Prüfer gelten eben Regeln. Hier würde im Zweifelsfalle auch der
Fahrlehrer Alarm schlagen, falls eine »falsche« Anweisung kommen sollte.
Zugegeben: Diese Regeln wurden für Prüfer erst vor ca. 20 Jahren ausdrücklich
formuliert, und aus dieser Zeit stammt das schlechte Image - die Eltern könnten
es also noch erlebt haben.
Natürlich gibt es Aufgaben, bei denen man nicht blindlings drauflos fahren
darf: »Nächste Möglichkeit links« bedeutet, dass man sich früh
genug einordnen sollte, aber auch darauf achten muss, wo das Abbiegen letztendlich
erlaubt ist. Etwa so, wie man sich in einer fremden Stadt verhalten müsste.
»Bitte wenden Sie das Auto verkehrsgerecht« soll nicht heißen,
dass man auf der Stelle stoppt und den Wagen rumreißt, sondern sich in der Nähe
eine günstige Stelle zum Umkehren aussucht (Einfahrten, Nebenstraßen, Parkplätze).
»Fahren Sie Richtung Hauptbahnhof« bedeutet keineswegs, dass man
sich plötzlich in der Taxiprüfung befindet, sondern dass bald ein entsprechendes
Hinweisschild kommt.
Übrigens, Fragen sollen während der Fahrt an den Kandidaten zwar nicht gestellt
werden (z.B. »wie schnell dürfen Sie hier fahren?« oder »was
bedeutet dieses Schild?« ), aber auch ein Prüfer kann natürlich helfende
Hinweise geben; manchmal drückt er sich dann vielleicht indirekt aus: »Haben
Sie das Ortsendeschild nicht gesehen?« ist einerseits der Hinweis darauf,
dass man auf der Landstraße womöglich noch mit Tempo 50 weiterzockelt, und gleichzeitig
eine Chance, das zu ändern...
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