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Das FAHRTIPPS-Forum
FAHRTIPPS Smalltalk :-)
Viviane
11.01.2006, 23:28 Uhr
fahrrad?
stimmt das eigentlich dass man demnächst ne bescheinigung für ne bestandene fahrradprüfung (also die, die normal in der grundschule gemacht wird) haben muss, wenn man fahrrad fährt?
Georg_g
11.01.2006, 23:46 Uhr
zu: fahrrad?
Ja, ab 01.04.2006 müssen Radfahrer ihren Führerschein mitführen. Wer ein Fahrrad fährt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse F) zu sein, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wer die Bescheinigung nicht mitführt, zahlt 10 Euro.
Klasse F: 8 Doppelstunden Theorie, 1 Stunde (45 min.) praktische Ausbildung. Keine Prüfung. Mindestalter: 4 Jahre. Sehtest ist erforderlich, aber kein 1.-Hilfe-Kurs.
Ab dem 01.01.2007 gilt dann die Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Die ursprünglich geplante Helmpflicht kommt aber wohl doch nicht.
Viviane
11.01.2006, 23:52 Uhr
zu: fahrrad?
verarsche?
Georg_g
11.01.2006, 23:54 Uhr
zu: fahrrad?
Wo? Ich seh nix.
Viviane
11.01.2006, 23:56 Uhr
zu: fahrrad?
warum kann man keine ernst gemeinte frage stellen (egal wie blöd sie ist) ohne gleich verarscht zu werden.
Dr.Hasenbein
12.01.2006, 12:03 Uhr
Herrlich, Viviane!
Viviane, ... auch Fußgänger müssen demnächst ihre Laufbescheinigung mitführen!!!
rizzo
12.01.2006, 12:31 Uhr
zu: fahrrad?
>1 Stunde (45 min.) praktische Ausbildung
Interessante Vorstellung: Der FL fährt dann mit seinem eigenen Drahtesel hinterher, den Prüfer auf dem Gepäckträger? Oder lässt der sich doch besser per Rikscha chauffieren - er muss ja wohl die Hände freihaben, allein wegen des Prüfprotokolls. Die Anweisungen erfolgen dann per Zuruf, genauso wie die Eingriffe des Fahrlehrers: "Haaalt! Pieeep!" ;-).
rizzo
12.01.2006, 12:34 Uhr
zu: fahrrad?
>Vormulare,
@kahleberger: Nix für ungut, aber ich glaub, mit der Geschäftsidee wirst _du_ kein Millionär.
tolu
12.01.2006, 12:47 Uhr
zu: fahrrad?
man könnte wirklich eine vernünftige antwort gegeben. zumal die frage nicht so abwägig ist.
in der schweiz gibt es z.b. eine versicherungspflicht für fahrräder.
steffif
12.01.2006, 12:57 Uhr
zu: fahrrad?
ich find das auch fies hier...
schnullerbacke
12.01.2006, 13:54 Uhr
zu: fahrrad?
"warum kann man keine ernst gemeinte frage stellen (egal wie blöd sie ist) ohne gleich verarscht zu werden."
Tja, weil sich mancher vielleicht durch die Frage verarscht vorkommt? Im Ernst, wie soll denn sowas funktionieren? Wer soll denn die "Prüfung" bei mir abnehmen, weil ich alter Sack mit 41 den Zettel aus der Grundschule nicht mehr habe? Demnächst darf man dann im Schwimmbad nur noch mit dem Freischwimmerabzeichen auf Badehose plantschen oder wie?
Nix ist in diesem unseren Lande unmöglich, aber das? Käse!
Lizzard
12.01.2006, 16:36 Uhr
zu: fahrrad?
LOL... Selbst wenn es so wäre, wie dumm muss man sein, sich mit ein Fahrrad von den Grünen anhalten zu lassen?!
Davon mal abgesehen, hab ich meinen Fahrradschein garnicht mehr und ihn auch nie benötigt.
jon
12.01.2006, 17:02 Uhr
zu: fahrrad?
@Gerorg_g
Wohl kaum Klasse F den die ist für Kettenfahrzeuge.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?
Der Radfahrer muss warten
Beide müssen anhalten und sich dann verständigen
Sie müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Ampel
Auf eine Zollstelle
Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
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