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FAHRTIPPS Smalltalk :-)
Jocki
23.01.2006, 21:08 Uhr
Vorfahrt missachtet oder nicht??
Hallo,
stellt euch bitte folgende Situation vor. 30iger zone glechrangige straßen ich fahre 30. rechts kommt eine straße ich halte an und lasse einen wagen durch schau nochmals nach rechts um zu überprüfen ob da ein auto kommt. es kommt keiner denn ich sehe kein auto und kein lichtkegel. es ist natürlich nachts. ich fahre also los, bin schon in der mitte der kreuzung um geradeaus weiter zu fahren. nun auf einmal ein licht. einer von rechts wahrscheinlich zu schnell und es war glatt und rums rein in meinen rechten Cotflügel und achse gebrochen. nun die frage wer ist denn nun schuld?? ich der vorher angehalten hab und nichts gesehen habe weil noch keiner auf dieser straße war oder er der so wie es scheint schneller fuhr und nicht mehr gebremst hatte??
teilschul kriegt jeder wie es scheint aber wer hat den größeren teil...mein schaden beläuft sich auf 4500 euro allein materialkosten
danke für eure aussage
rizzo
23.01.2006, 22:00 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet oder nicht??
> einer von rechts wahrscheinlich zu schnell und > es war glatt
vor allem, wenn man sich diesen Satz "wegdenkt", wird es wohl eher zu Deinen Ungunsten ausgehen (Die konkrete Quote kann dir kein Mensch sagen, ohne ein Gutachten zu lesen).
Nur soviel: Ich glaube dir ohne weiteres, dass du den von-rechts-kommenden zu schnell fandest und nicht gesehen hast. Das glaubt dir auch jeder Richter - der weiß aber auch, das Menschen nicht in der Lage sind, Geschwindigkeiten auch nur annährend richtig einzuschätzen. Erst recht nicht dann, wenn ihnen vorher keiner gesagt hat, dass sie gleich eine Geschwindigkeit zu schätzen haben.
"Dreißig" kann einem verdammt schnell vorkommen, wenn man damit irgendwo gegen fährt (oder gerammt wird).
Was das Glatteis angeht: Du wirst dir anhören müssen, dass du dich ja auch auf das Glatteis hättest einstellen können/ Müssen. Dann hättest du eben nur mit BESONDERER Vorsicht in die Kreuzung/ Einmündung einfahren dürfen. Und: Autos erscheinen nicht aus dem Nichts in der Vorfahrtberechtigten Straße. Die Tatsache, dass du keinen Lichtkegel gesehen hast, sagt nix über die Schuld des anderen aus. Du hättest eben noch aufmerksamer sein müssen. Ich würde meinen: Du zahlst weit überwiegend - Sorry.
rizzo
23.01.2006, 22:07 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet oder nicht??
Nachtrag noch:
Dass dein Koflügel (und nicht das Heck) beschädigt ist, spricht wohl ebenfalls eher gegen dich.
rizzo
23.01.2006, 22:42 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet oder nicht??
spekulieren wir doch mal: Wenn es wirklich so war, das selbst ein idealer Autofahrer keine Lichtkegel sehen konnte, als er angefahren ist - wie schnell hätte denn der vorfahrberechtigte sein müssen? Die Aussage "der war viel zu schnell" sagt aber nichts darüber aus. Dazu müsste aber auch schon eine verdammt enge Kurve auf der Vorfahrberechtigten Straße gewesen sein - denn irgendwo muss der andere ja hergekommenn sein. im Übrigen: Alles, was wir hier spekulieren, müsste Jocki auch beweisen.
rizzo
23.01.2006, 23:17 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet oder nicht??
Zur Klarstellung: Ich bin der letzte, der Jocki einen Vorwurf macht. Ich versuche nur, durchaus vorhandene Erfahrungen ;) darüber einzubringen, wie ein objektiver Dritter, der sich beide Versionen anhören wird, die sache sehen könnte.
> Du bist gerade am Anfahren und mitten auf
> der Kreuzung und dann kommt jemand um die
>Kurve gerast
deswegen sagte ich eben: Tja, die sache mit dem Kotflügel vorn spricht nicht für Jocki. Denn wäre er schon mitten auf der Kreuzung gewesen, dann hätte es ihn nicht vorn erwischt. Natürlich gibt es diese Kreuzungen, und natürlich maße ich mir selbst nicht an, mich immer richtig zu verhalten - und in der selben Situation die Kollision vermeiden zu können. Aber so isses nunmal: Der Autofahrer trägt schon mal aus Prinzip die Betriebsgefahr des Wagens. Was anderes kann gelten, wenn der Wagen STAND, als es zur Kollision kam. Das hätte Jocki aber geschrieben, denke ich, und auch hier wieder: Der Kotflügel spricht dagegen.
Und hier sehe ich persönlich nix, was diesen Unfall von anderen RvL-Kollisionen unterscheidet. und man zwar immer sagen: "Schau was du rausholen kannst!". Man kann aber auch sagen: Der Sachverhalt ist relativ eindeutig, und wenn die Erfolgsaussichten objektiv gering sind, dann nützt einem das Gefühl, Recht gehabt zu haben auch nix. Darüber freut sich dann halt ein Rechtsanwalt. Der wird ja nicht nach Erfolg bezahlt ;-)
Jocki
24.01.2006, 14:20 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet oder nicht??
nochmal eine kleine aussage..
ich hatte angehalten um einen wagen von rechts durchzulassen wartete 2 sekunden an und fuhr nun los . mein unfallgegner wich nach rechts aus da ich ja inmitten der kreuzung schon war deswegen die vordere seite. meine freundin saß ja nun auch mit drin als beifahrer und ist ja klar das er nach rechts ausweicht..
ja nun mein schaden beläuft sich auf 6200 euro und er gibt an ich hätte ihm die vorfahrt genommen.
tja und ich muss alles aus meiner tasche bezahlen
Jocki
24.01.2006, 19:27 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet oder nicht??
Hallo Kahleberger,
die polizei wurde gerufen aber hat nicht viel gemacht, kurz aufgenommen und gefragt wie ich die sache sehe. einen unfallbericht habe ich nicht gesehen. meine freundin muss einen zeugenbericht von meiner versicherung ausfüllen. ich kann mir eigentlich keinen anwalt leisten ich bin ja student!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?
Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?
Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann
Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren
Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?
Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht
Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden
Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden
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