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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
30.05.2012, 12:14 Uhr

Umweltplakette erneuern bei Kennzeichenwechsel

Hallo,

kurz Sachverhalt: An meinen Auto wurden mir die ursprünglichen Kennzeichen geklaut. Deshalb musste ich neue beantragen. Nun ist die Frage, ob ich auch die Umweltplakette ersetzen muss? Auf dieser steht noch die ursprüngliche Ziffern und Zahlenkombination.

Mir geht es nicht primär um die 5 Euro für eine neue Plakette. Aber diese Situation wird sicher mehrere in Deutschland betreffen. Und am Schadstoffausstoss des Auto ändert sich durch das neue Kennzeichen ja nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
30.05.2012, 14:26 Uhr

zu: Umweltplakette erneuern bei Kennzeichenwechsel

"Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge"

.... das ist die heilige Schrift der lustigbunten Plaketten.

Und dort steht unter Punkt 9:

» Muss die Feinstaubplaketten regelmäßig erneuert werden?
Die Feinstaubplaketten ist an das Kennzeichen gebunden. Sie muss also nur erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, etwa bei Umzug oder Verkauf, bekommt. «


Also lieber gleich 6 Euro in ne neue Plakette investieren, als ein Knöllchen über 40 Euronen und nem Punkt zu riskieren - und die 6 Euro am Ende trotzdem ausgeben zu müssen. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
30.05.2012, 15:51 Uhr

zu: Umweltplakette erneuern bei Kennzeichenwechsel

Ich habe nur 35. BImSchV und entsprechende Verordnungen gefunden. Dort war das nicht angegeben.
Danke für den Hinweis.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen