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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
20.03.2007, 16:41 Uhr

Frage zur Händlergarantie

Hallo Community,
Ich habe keinen besseren Namen für die Überschrift gefunden, jedoch hoffe Ich das ihr mir weiterhelfen könnt.

Habe Anfang des Jahres ein Auto bei einem Autohaus gekauft (gebraucht) und somit natürlich auch die einjährige Händler Garntie erhalten.
Nun habe Ich min Auto in der Werkstatt gehabt um einige Sachen montieren zu lassen, und da hat sich die Gelegenheit geboten, mal nachschauen zu lassen, ob auch wirklich alles ok ist.
Heraus kam das beide Domlager defekt sind, der Querlenker vorne Rechts ebenfalls defekt ist und die Stabilisatzionsbuchsen (Achsen Stabi) was das auch immer ist ausgeschlagen sind.

Nun meine eigentliche Frage. Ist das ein Garantiefall oder muss Ich die Kosten zur Reperatur selber übernehmen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
22.03.2007, 21:21 Uhr

zu: Frage zur Händlergarantie

hi derek....
ich denke mal, dass du bei dem händler einen kaufvetrag unterschrieben hast...schau dir deine ausfertigung an, weil es da bestimmt haftungsausschlüsse gibt...in wie weit dir das bei der kostenerstattung hilft, kann ich dir nicht sagen...im zweifelsfall nen anwalt zu rate ziehen
gruss
karsten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung