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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Softballboy
25.07.2006, 08:17 Uhr

Abschleppen - Fahrzeug nicht angemeldet

Hallo.

Jetzt hab ich mal wieder eine Frage:
Darf ich ein Fahrzeug abschleppen das nicht mehr angemeldet ist (keine Kennzeichen)? Wenn nein, kann ich dann rote Kennzeichen dranmachen und dürfte ich es dann abschleppen?

danke schonmal...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
25.07.2006, 08:47 Uhr

zu: Abschleppen - Fahrzeug nicht angemeldet

Soweit ich weiß, darfst du es einfach so abschleppen, also von nem Abschleppdienst oder sowas, wenn du es mit nem anderen auto schleppst glaube ich brauchst du schon eins.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
25.07.2006, 12:19 Uhr

zu: Abschleppen - Fahrzeug nicht angemeldet

Nein, das wäre unzulässiges Schleppen mit ggfs strafrechtlichen Konsequenzen.
Suche mal nach "schleppen abschleppen".


mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
25.07.2006, 13:39 Uhr

zu: Abschleppen - Fahrzeug nicht angemeldet

Hab in der FS gelernt, dass man dann nen LKW Schein braucht, da man das KFZ nicht als solches abgeschleppt, sondern als Anhänger oder sowas zieht. Und dieser hat ja dann 2 Achsen, ist schwer usw...

Also is ein großer Unterschied ob ich ein Auto, was ne Panne hat, abschleppe. Oder eins, was nicht angemeldet ist aber fahrtüchtig ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kind87
25.07.2006, 14:57 Uhr

zu: Abschleppen - Fahrzeug nicht angemeldet

@Security_neu: Das mit dem Anhänger gilt nur, wenn der Wagen noch fahrbar wäre bzw, wenn die zG des zu ziehenden Fahrzeugs über der LM des ziehenden Fahrzeugs liegt. Selbe Bestimmungen wie für Anhänger halt....habs mal irgendwo gelesen, kann aber nicht mehr sagen wo.

@Softballboy: Warum besorgst du dir nicht einen Trailer und jemanden mit FS Kl. 3. Solche Leute dürfen auch solche Gespanne fahren! Und ansonsten: Mach doch einfach noch schnell Klasse CE dazu   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
25.07.2006, 16:16 Uhr

zu: Abschleppen - Fahrzeug nicht angemeldet

"Es ist in Deutschland verboten ein betriebsfähiges KFZ als Anhänger mitzuführen (nur mal so). Wenns defekt ist kannst du es aber abschleppen.
"

Dann klemmt man eben die Batterie ab oder macht irgendwas "kleines", sodass der Wagen nicht mehr fährt :D Kann doch eh keiner überprüfen ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind