R1SK
24.01.2006, 16:51 Uhr
Eintragung und Zulassung??
Hallo leute,
ich wollte mal fragen inwiefern Sachen eingetragen werden müssen und wann ich sie einfach wechseln darf.. Zum Beispiel mein Lenkrad, darf ich das einfach austauischen wenn das neue ABE hat? genau wie Spoiler etc. Sind diese Eintragungsfrei sobald eine ABE beiliegt? Worauf muss ich da achten? Und wann muss was eingetragen werden?
Danke im vorraus
R1SK
DaRealAd
25.01.2006, 10:57 Uhr
zu: Eintragung und Zulassung??
Normalerweise sind Teile mit ABE eintragungsfrei. Aber nur wenn du alle in der ABE aufgeführten Bestimmungen einhältst. Manchmal kann auch in der ABE drinstehen, dass eine Abnahme durch einen Sachverständigen nötig ist.
Auch bei der Kombination mehrerer Teile musst du aufpassen, z.B. wenn du Lenkrad und Fahrwerk/Reifen änderst, da solche Kombinationen i.d.R. nicht durch die normale ABE abgedeckt sind.