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Fahrzeuge, Technik


 
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11.01.2006, 20:00 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Ich habe auf das Geld von der Versicherung meines holländischen Unfallgegners seinerzeit 4 oder 5 Monate gewartet. Das Geld hat dann ein Inkassounternehmen eingetrieben.

Im Zweifelsfall hätte ich also die 4 bis 5 Monate nur ein zerstörtes Auto gehabt. Habe allerdings sofort reparieren lassen, nachdem der Gutachter fertig war.

Christian

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13.01.2006, 12:15 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

>Für diesen Fall brauchst Du dann DRINGEND einen Anwalt<

Wieso braucht man da einen Anwalt? Wenn die Forderung fällig und unstrittig ist, kann man das ganze Prozedere mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Co. auch selber durchziehen. Dafür würde ich keinen Anwalt nehmen.

Christian

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13.01.2006, 14:33 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Wenn's ums Thema "Teilschuld" geht, könnte man mit der Versicherung ja den Deal versuchen, den unstrittigen Teil der Forderung erstmal auszuzahlen und sich nur über den strittigen Rest weiter zu kloppen

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13.01.2006, 23:51 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Gut, dass ich nicht bei DIR versichert bin ;-P

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- grüne Pkw

- blaue Pkw

- rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen