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Fahrzeuge, Technik
proggie
25.11.2005, 17:14 Uhr
Winterreifen: Pflicht?
Hallo,
ich bin nun seit gut 1 1/2 Jahren aktiver Verkehrsteilnehmer und bin heute durch einen Bekannten etwas verunsichert worden, ob und falls ja, ab wann, es eine Pflicht gibt, Winterreifen auf sein Fahrzeug aufzuziehen.
Natürlich ist es von Vorteil, in der kalten Jahreszeit Winterreifen am Auto zu haben, aber eine gesetzliche Pflicht gibt es meiner Meinung nach noch nicht (und diese ist doch auch noch nicht mal für die Zukunft geplant, oder).
Also, wie sieht mit der Winterreifen-Pflicht aus?
Duff
25.11.2005, 17:43 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
wenn du mit Sommerreifen stecken bleibst und dabei einen Stau verursacht darfst du ordentlich blechen :)
jon
25.11.2005, 19:24 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
für straßen kann eine pflicht für winterausrüstung ausgesprochen werden (zu hören im verkehrsfunk), da reichen dann aber auch schneeketten.
Jedoch wird bald eine strafe für fahrens mit Sommerreifen auf schneebedeckter Fahrbahn eingeführt.
proggie
25.11.2005, 22:32 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
Danke für eure bisherigen Antworten. Also Gesetz eingeführt bedeutet dann, dass ich nur noch mit Winterreifen fahren darf ODER dass ich eine Strafe kassiere, wenn ich mit Sommerreifen fahre?
Kann ich den Gesetzesentwurf irgendwo nachlesen?
Aimee
25.11.2005, 22:42 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
Hallo Ihr,
soweit ich weiß, wird das Aufziehen von Winterreifen im Januar 2006 Pflicht. Wenn nicht, kostet es zwischen 10 - 40 Euro. 40 Euro kostet es, wenn man keine Winterreifen drauf hat, stecken bleibt und somit den Verkehr "lahm legt". So viel ich gehört habe, wird es aber wohl keine Winterreifenkontrolle der Polizei an jeder Straßenecke geben.
Die Aktion finde ich gut. Es gibt ja doch einige, die sich Winterreifen sparen und bei den ersten Schneeflocken so verkrampft Auto fahren, dass Sie nicht mehr um die nächste Kurve kommen. Das im Hochschwarzwald, wo man damit rechnen muss!
Aimee
henry
26.11.2005, 09:17 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
na was halten wir denn davon?
meine amerikaner kamen am donnerstag abend aus dem sonnigen calif. an. der mietwagenverleiher (großer global player) bringt es fertig, nach 2100 uhr bei angekündigtem schneechaos und schon minus 8 grad celsius ein auto mit handschaltung (geringe erfahrung damit bei den amis), einem nicht verständlichen computer-bedienungssystem und ohne winterreifen anzubieten. zum ausgleich sollte zum mietpreis von über 600 oier für 12 tage noch eine vollkasko von über 400 oier hinzukommen.
begründung für die nicht vorhandenen winterreifen: es ist nicht vorgeschrieben. wenn nicht ich der fahrer hätte sein können und gewesen wäre: die wahrscheinlichkeiten für gewisse zu erwartenden schwierigkeiten wären hoch gewesen. die leute sind nur mit zwei dreijährigen unterwegs, sonst keine weiteren besonderheiten.
so viel zum thema notwendigkeit von winterreifen und servicefreundlichkeit von teuren mietwagenverleihern.
Aimee
26.11.2005, 17:06 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
Hallo Henry,
das mit den aufgezogenen Sommerreifen im dicksten Winter ist mir auch schon bei Geschäftswagen (ein Sprinter) passiert. Ich hab dann den Privatwagen genommen und hab die Kosten eingereicht.
Aimee
xgoedex
28.11.2005, 16:29 Uhr
Gesetzesentwurf Winterreifenpflicht
Beabsichtigt ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Die "Winterreifenpflicht" wird in § 2 StVO eingefügt und trägt folgenden Wortlaut:
"(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."
Das Gesamtpaket liegt derzeit beim Bundesrat und ist noch nicht verabschiedet.
henry
29.11.2005, 09:17 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
@xgoedex
schon toll: es kommt nicht auf die straßenverhältnisse an, sondern aufs wetter!
dabei weiß sowieso jeder, daß man sich auch auf winterreifen nicht verlassen sollte, einfach weil es da ganz erhebliche qualitätsunterschiede geben soll, und außerdem - egal bei welcher temperatur - auf ansonsten trockener straße jeder andere reifen den normalen wr überlegen ist.
worauf es ankommt, ist doch, daß man seine fahrweise auf die verhältnisse einstellt und nicht meint, mit winterreifen besser dran zu sein.
wie gesagt, die mietwagenfirmen bringen es immer noch fertig, auch leuten, die aus absolut winterfreien gegenden kommen, bei angesagtem schneechaos autos ohne wr anzubieten: begründung, es ist nicht vorgeschrieben, dafür für 2 wochen vollkasko mit 1000 oier sb über 400 oier. prost. sooo isses!
Aimee
30.11.2005, 15:35 Uhr
zu: Winterreifen: Pflicht?
Hallo Ihr,
ich habe gehört, dass der Gesetzestext zum Thema geändert wird. Nicht aber so, wie es die Reifenhersteller gerne gehabt hätten, dass Winterreifen vom Soundsovielten bis Soundsovielten verpflichtend vorgeschrieben sind. Wie ich verstanden habe, wird lediglich von witterungsgemäßer Ausrüstung die Rede sein.
Das heißt, für den Rentner oder Studenten, der im Winter lieber Bus und Bahn fährt und sein Auto bei widrigem Wetter stehen lässt, wird es also keine Verpflichtung geben. Anders ausgedrückt, kann man bei freien Straßen und Sonnenschein auch zukünftig mit Sommerreifen fahren.
Aber ist schon wahr, vieles Absonderliche zum Thema Winterreifen und Sommerreifen ist im Umlauf. Wenn ich das schon höre:
"Dieses Auto braucht keine Winterreifen, es hat ja ESP."
Bei dem Fahrsicherheitstraining wo ich war, sind alle gerutscht, auch diejenigen, die über besonders viele elektronische Helfer im Auto verfügten.
Beliebt ist auch: "ich brauche keine Winterreifen, ich hab Allradantrieb". Hoch kommt man damit überall, das kann schon sein aber beim Bremsen?
Aimee
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Bremsbereit sein
Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten
Geschwindigkeit vermindern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?
Um an einem Hindernis vorbeizufahren
Zum Überholen
In keinem Fall
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Die Regel "rechts vor links"
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
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