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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
22.06.2005, 15:18 Uhr

zu: Brief vom Autohersteller wg. Überprüfung

Hallo
Hab vor 2 Monaten ebenfalls von meinem Motorradhersteller einen Brief bekommen,wo etwas,kostenlos natürlich, nachgebessert werden sollte und bin dann erst nach 2 Monaten zur Werkstatt gefahren. Mein Motorrad ist auch Bj 97 und jetzt ist es denen erst eingefallen *g*
Gruß

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22.06.2005, 15:38 Uhr

zu: Brief vom Autohersteller wg. Überprüfung

Hey drive,
klär das mit dem Zeitraum in dem die Reparatur erledigt werden kann doch einfach mit dem Audi-Service. Wegen der Geschichte mit den eventuell bereits erfolgten Reparaturen kannst du mal mit deinem Autohaus sprechen, vielleicht stellen die einen Kulanzantrag. Audi wird aber in jedem Fall Rechnungen sehen wollen...

Christian

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22.06.2005, 15:54 Uhr

zu: Brief vom Autohersteller wg. Überprüfung

würd ich ja nicht machen... Dass Du Geld wiederkriegst, halte ich für unwahrscheinlich.
Lass Dir kostenlos das Teil austauschen - dann haste n Neues. Schaden kann's nix.

Und wie wäre es, wenn Du einfach mal fragst, ob Du für den Tag der Reparatur nen Ersatzwagen haben könntest, falls es DOCH länger als ne halbe Stunde dauert?

Angels Tipp mit dem Fragen nach dem Zeitraum ist goldrichtig. Ich (!) würde es aber auf jeden Fall noch VOR dem Urlaub machen lassen. Ich meine... stell Dir mal das worst-case-Szenario vor: Das Teil ist dummerweise NOCH NICHT vom Vorbesitzer ausgewechselt worden und verursacht just während des Urlaubs ne Panne oder gar nen Unfall... wäre doch einfach saublöd, oder?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm