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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joss
25.03.2005, 11:14 Uhr

Probleme bei der Anmeldung meines Motorrad´s

Hallo Leute, ich habe mir vor einer Woche von Privat ein zwei Jahre altes Motorrad gekauft. Das Motorrad war von dem Vorbesitzer Finanziert und der Brief war in der Zeit bei der Bank. Nun hat dieser es versäumt nach kündigung der Versicherung das Motorrad abzumelden und gewartet bis jemand von Amt raus kam und es zwangsentstempelt wurde. Als ich es mun auf mich anmelden wollte stellte ich fest, das er weder eine Abmeldebescheinigung noch den Fahrzuegschein hat. Den Schein sagt er hätte der Mensch vom Amt mitgenommen und Ihm auch nichts weiteres dagelassen. Ohne diesen kann ich aber das Motorrad nicht zulassen. Was kann ich denn jetzt tun wenn sich der Verkäufer weigert sich weiter um die Sache zu kümmern? Danke schon mal für Eure Hilfe.

Grüße

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25.03.2005, 12:12 Uhr

zu: Probleme bei der Anmeldung meines Motorrad´s

Hallo Joss,

bitte doch einfach den Verkaeufer, dass er dir eine Bescheinigung schreibt, dass er keine Abmeldebescheinigung und keinen Schein hat, oder dass er diese verloren hat.
Schlimmstenfalls schreibst du diese Bescheinigung halt selber.
Ein weiterer Trick ist, die ganze Sache einem Zulassungsdienst zu uebergeben, der die Sache gegen einen Obulus von 15-20 Euros fuer dich regelt. Diese Jungs wissen auch, was man in derartigen Faellen tun/sagen muss.
Ich hatte schon ein paar mal das gleiche Problem, und hab die Schuesseln letztendlich doch immer angemeldet bekommen.

Grusz,
FLiszt

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25.03.2005, 12:39 Uhr

zu: Probleme bei der Anmeldung meines Motorrad´s

Danke FLiszt, wie lange hat denn die ganze Aktion gedauert? Ich vermute einfach mal das er die Strafe für das Zwangsentstempeln noch nicht bezahlt hat und deshalb keine Bescheinigung bekommen hat. Reicht es wenn ich auf der Zulassungsstelle Anrufe und denen die Entsprechenden Daten gebe. Sind für mich bis zur zuständigen Zulassungsstelle so ca. 100km zu Fahren. Danke

MfG

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen