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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Hasan513
07.02.2009, 19:25 Uhr
Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
Hallo,
ich wurde gestern gebackt vom polizei das ist so passiert " ich war unterwegs nach hause auf ein mal um die ecke kamm ein polizei wagen ich sollte anhalten hab ich aber nicht gemacht weil mein mofa enddrosselt war und bin abghaun durch wald und so später wurde ich von ein motorrad polizei gebackt und jetzt krieg ich eine anzeige plus so um die 75 euro straff geld und er meinete am wenigsten 3 punkte und ich wollte jetzt fragen ob ich mein autoführerschein trozdem machen kann oder ob problemme geben wird ?
bitte um hilfe
danke in vorraus
MFG
hasan513
MFG
carhol
07.02.2009, 20:18 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
da wirst du vor gericht erscheinen müssen und der richter wird dir sagen, was er für dich als angemessen hält.
vielleicht auch eine führerscheinsperre oder eine jugendstrafe.
mfg
Ellysa
07.02.2009, 21:14 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
Übrigens heißt es gepackt, nichts mit backen...
Aber Probleme mit dem Führerschein wirds wohl geben, ja.
Lilifood
08.02.2009, 05:05 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
Das kommt mir irgendwie bekannt vor ........naja ist ne andere Geschichte ;-)
Bei mir war es so das ich mich nach einem ähnlichen Missgeschick ganz normal bei der Fahrschule anmelden konnte und auch ganz normal die theoretischen und praktischen Stunden absolvieren konnte.
Das einzige Problem was ich hatte war nur das ich nicht sofort zu der theoretischen Prüfung zugelassen wurde, da ich ja noch Angeklagter in einem laufenden Strafverfahren war.
Ich hatte damal sogar einen Brief an das Straßenverkehrsamt geschrieben in dem ich förmlich um die Rücksendung meiner Unterlagen gebettelt hab.........aber da habe ich nur eine Absage bekommen. Die rühren keinen Finger solange der Prozess nicht beendet ist. (also spar dir das Briefe schreiben)
Dann ging es weiter...........
Lass dir keine Angst machen wenn Leute behaupten du musst vor den Richter / du bekommst führerscheinsperre oder gar eine jugendstrafe, das ist alles Moppelkotze.
Wenn du Ersttäter bist (so war es bei mir) dann bekommst du irgendwann bescheid das du im nächst größeren Rathaus dort zu einer Art Anhörung musst. Da wird dann so eine Mischung aus Sachbearbeiter(in) und Phsychologe vor Dir sitzten, dem du dann erzählst ......wiso......weshalb........warum du diesen blödsinn gemacht hast. Wenn's geht bitte bei der Wahrheit bleiben denn auf den Kopf sind die Leute da auch nicht gefallen.
Sofern das Gespräch "positiv" verlaufen ist (wie bei mir) wird dir dann eine Strafe auferlegt. Welche das ist hängt davon ab, ob du bereits ein eigenes Einkommen beziehst (Azubi etc.) oder nicht.
1.Einkommen = Geldstrafe (150€ bei mir)
2.Kein Einkommen = Sozialstunden
Nachdem dann der fällige Betrag bei der Stadt eingezahlt wurde, haben die dann auch den zuständigen Staatsanwalt informiert welcher wiederrum mich informierte das das Verfahren damit eingestellt sei. Dann musst du nurnoch den Brief vom Staatsanwalt (die Begnadigung) an das Straßenverkehrsamt schicken und schon fangen die auch an zu arbeiten...............und irgendwann trudeln dann die Unterlagen bei deiner Fahrschule ein und du kannst deine Fahrausbildung fortsetzen.
Diese Angelegenheit hat bei mir ca. 8 Wochen gedauert.
PS: Ist also ne Menge Aufwand, um ein paar km/h schneller von A nach B zu kommen und ich habe meine Lehre draus gezogen, und vielleicht ziehst du auch deine daraus.
hezwtal
08.02.2009, 10:04 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
Habe selten über die geballten, unglaublich komischen orthografischen und sprachlichen Eigentümlichkeiten eines Beitrags so herzlich gelacht! Nichts für ungut, alles war verständlich. Keine falsche Scham, weiter so (und vielleicht mit der Zeit auch besser) ...
Ellysa
08.02.2009, 10:41 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
@ Lilifood
Bist du denn auch noch direkt vor der Polizei geflohen? Das macht die Sache für mich wesentlich schwerwiegender, als wenn man einfach "nur" zu schnell fährt.
Lilifood
08.02.2009, 14:58 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
@hezwtal
Das fass ich mal als Kompliment auf ;-)
@Ellysa
Nein vor der Polizei bin ich nicht geflohen. Aber ich denke dies wird sich dann womöglich in einer höheren Geldstrafe oder mehr Sozialstunden niederschlagen.
carhol
08.02.2009, 15:47 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
@ellysa
war dein mofel frisiert ? geflohen bist du auch nicht.
kennst du die vorgeschichte des te ?
also bleiben wir doch einfach bei dem, was das gesetz für fof vorsieht und machen deinen einzelfall nicht zum generalfall.
mfg
Lilifood
08.02.2009, 18:40 Uhr
zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!
@carhol
>>@ellysa<<
- Ich geh einfach mal davon aus das du mich meintest.
>>war dein mofel frisiert ?<<
-Ja mein Mofaroller war auch frisiert/entdrosselt.
>>geflohen bist du auch nicht.<<
- Nein bin ich nicht.
>>kennst du die vorgeschichte des te ?<<
-Wenn es danach geht dürften man hier ja auf 90% der Threads nicht antworten da man NIE die exakte Vorgeschichte kennt.
>>also bleiben wir doch einfach bei dem, was das gesetz für fof vorsieht und machen deinen einzelfall nicht zum generalfall.<<
-Ich denke aber schon das mein Fall der Regelfall bei Ersttäterschaft ist. Ich kann mir kaum vorstellen das das nur bei mir so abläuft. Ebensowenig kann ich mir vorstellen das sich irgend ein Richter/Jurist mit so einer kleinigkeit beschäftigt. Diese Verfahren werden immer wegen Geringfügigkeit an die örtlichen Behörden übergeben.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte
Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?
Sie müssen das Zeichen nicht beachten
Sie werden aufgefordert, abzubiegen
Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet
Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus
Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor
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