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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleenJenny222
09.02.2009, 15:10 Uhr

Parken mit Parkscheibe

Hallo,

Wie ist das bei einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht? Hab mal gehört das Vergessen der Parkscheibe kostet 5€, stimmt das so?
Und das überschreiten der Zeit ist gestaffelt? Kann mir das jemand genau sagen?
Wenn ich die Zeit nicht einhalten kann, dann wäre es ja so sinnvoller bzw günstiger die Parkscheibe ganz wegzulassen? DAs ergibt für mich allerdings keinen Sinn!
Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?

Lg kleenjenny222

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
09.02.2009, 16:09 Uhr

zu: Parken mit Parkscheibe

»Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?«

Das soll in Hamburg, Berlin, Köln und München regelmäßig passieren. Von anderen Städten weiß ich es nicht, jedenfalls ist aber damit zu rechnen.

Schau Dir mal die Nr. 63 im Bußgeldkatalog an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
10.02.2009, 09:49 Uhr

zu: Parken mit Parkscheibe

Man muss zum Abschleppen m.M. nach unterscheiden, ob es sich um einen öffentlichen Parkplatz (öP) handelt oder ob man einen Parkvertrag abschließt. Ich denke, auf öP wird man wegen Überschreiten der Parkzeit nicht abgeschleppt (bzw. erst nach langer Zeit), bei einem bestehenden Vertrag ist das dort geregelt. Es gilt dann auch Vertragsrecht, was grds. frei verhandelbar ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren