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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pegel
31.05.2007, 19:37 Uhr

Auffahrunfall

Hallo,

ich hatte gestern einen Auffahrunfall. Bin jemanden bei einem Rückstau hinten rein gefahren und der hat vorne auch noch ein drittes Fahrzeug angeschoben (aber nur sehr leicht). Polizei wurde natürlich gerufen. Naja musste kein Bußgeld bis jetzt bezahlen. Habe aber schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der meinte, dass ich mir eigentlich keine Sorgen machen müsste, weil es mein erster Verstoß sei (Habe den Führerschein seit gut 1,5 Jahren).
Wollte dann mal fragen, was ihr/sie dazu sagen?
Eine Teilnehmerin (Auto ganz vorne) hatte wohl ein leichtes Ziehen im Rücken und deswegen steht auf der Unfallmitteilung
Verkehrsunfallanzeige wird bearbeitet, wegen Personenschaden.
Hoffe auf ein paar nützliche Antworten.

DANKE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.05.2007, 19:57 Uhr

zu: Auffahrunfall

Hallo, erstmal willkommen im Forum.

Bisher hat sich hier übrigens noch keiner am Duzuen gestört.

Also, was sagen wir dazu?
Erstmal: Glück, daß nichts schlimmeres passiert ist.
Zivilrechtlich wirst Du für die Unfallfolgen haften, da Du durch nicht ausreichenden Sicherheitsabstand einen Unfall verursacht hast.
Die Staatsanwaltschaft wird vermutlich gegen Dich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung ermitteln. Wie dieses Verfahren ausgeht, kann man schwer prognostizieren. Wenn der Schaden gering ist, ist es gut möglich, daß es mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird (wenn die Geschädigkte keinen Strafantrag stellt). Daher: Blumen vorbeibringen, entschuldigen. Das besänftigt Geschädigte UND Staatsanwälte.

Sollte sich abzeichnen, daß auf dem VErfahren beharrt wird, wäre es u.U. ratsam, einen Anwalt -genauer gesagt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht- zu konsultieren.
Wie die Strafe aussieht, hat primär nichts damit zu tun, ob es Dein erster oder Dein zwanzigster Verstoß ist.

Hat die Polizei schon gesagt, was wegen der Abstandsunterschreitung mit Unfallfolge kommen wird? Normalerweise wird dafür nur ein geringes Buß- oder Verwarngeld fällig. Hier steigt und fällt das Strafmaß mit dem Ausgang des Strafverfahrens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pegel
31.05.2007, 20:04 Uhr

zu: Auffahrunfall

Was würde mir denn blühen, wenn die Geschädigte keinen Strafantrag stellt?
Das Problem liegt dabei, dass ich am 1. Juli meine Zivildienst antreten muss und als was...richtig...essen auf rädern...heißt wenn der Führerschein weg wäre oder ich in ein Aufbauseminar müsste wäre das ziemlich scheisse für mich...deswegen ist mir das so wichtig...
die polizei hat weiter gar nichts dazu gesagt, außer dass gegen mich wegen fahrlässiger körperverletzung ermittelt werden wird. außerdem sagte der polizeibeamte, dass das es 50:50 steht (wegen einer probezeitverlängerung oder nicht). Also eine Verlängerung wäre ja nicht ganz so schlimm, aubauseminar oder so wäre schlimm...
danke schonmal für die schnelle hilfe und für das freundliche willkommen heißen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
31.05.2007, 20:18 Uhr

zu: Auffahrunfall

naja, ein Aufbauseminar ziehtt automatisch eine Probezeitverlängerung mit sich, vice versa!

Ansonsten drück ich Dir die Daumen, dass es positiv für Dich ausfällt!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist