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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Liall
30.05.2007, 14:01 Uhr
Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
109114
Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG
(A - 1)
35,00
Das wird mir vorgeworfen! Ich hab keine Punkte bekommen. Muss ich jetzt sicher mit einem Aufbauseminar rechnen? Weil ich mal gehört habe, dass bei einem Bußgeld bis 40 Euro man um ein Aufbauseminar herumkommt?
 carhol
30.05.2007, 14:04 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
nein, bekommst kein aufbauseminar. das gibt es erst ab einem punkt.
holger
 Liall
30.05.2007, 16:33 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
Bist du dir sicher? Also nicht, dass ich dein Wissen anzweifel
Aber ich will mich nicht freuen und dann kommt doch was. Weil hier auch öfter etwas von Verwarnschreiben kam bei mir ist es ja schon ein Bußgeldbescheid und auf vielen Seiten steht ein A Delikt heißt immer Aufbauseminar. Aber ich hoffe natürlich, dass du Recht hast. DANKE!
 carhol
30.05.2007, 19:24 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
nööö.
ich schreib immer nur das, wozu ich gerade lust habe.
wenn keine punkte eingetragen werden, gibt es auch kein seminar.
holger
 diego1986
31.05.2007, 18:52 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!!!
 durbanZA
31.05.2007, 19:45 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
» Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!! «
Mit Sicherheit nicht. Der Richter entscheidet über das Strafmaß. Die Anordnung des Aufbauseminars ist aber keine Strafe, sondern ein verwaltungsrechtlicher Akt. Ein Richter kann weder ein Seminar anordnen, noch eine Anordnung aufheben.
Die Anordnung erfolgt auch weder über das Gericht noch über die Bußgeldstelle, sondern über die Fahrerlaubnisbehörde.
Ein Aufbausemianr wird angeordnet, wenn ein A- Delikt (oder zwei mal B) begangen wurde. Bei Liall wurde anscheindend ein Verwarngeld ausgesprochen, sodaß es nicht zu einem Aufbausemianr kommen wird.
 durbanZA
31.05.2007, 19:58 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
übriges kennt sich der Holger ziemlich gut aus ;)
 Liall
02.06.2007, 16:28 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
ja also wenns ein verwarngeld is dann wirds so sein... ich bin gespannt was kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie dürfen nicht nach links weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-022 / 3 Fehlerpunkte
Womit ist zu rechnen, wenn Kinder an einer Ampel warten?
Dass die Kinder
- schon losrennen, wenn die Ampel in meiner Fahrtrichtung von Grün auf Gelb umschaltet
- sich gegenseitig auf die Fahrbahn schubsen
- auch bei Rot loslaufen, weil es ihnen zu lange dauert
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
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