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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluemchen
12.03.2007, 14:38 Uhr

Führerscheinentzug

Ich wurde im stehenden Auto - Schlüssel war abgezogen - kontrolliert und mußte Pusten - 1,0 Promille - daraufhin wurde mir sofort der Führerschein entzogen. War das rechtens?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.03.2007, 15:13 Uhr

zu: Führerscheinentzug

Ja, das war rechtens, sofern du zuvor gefahren bist, was ja sicherlich der Fall war. Wenn die Polizisten dich bei der Teilnahme am Verkehr gesehen haben, dann nützt es nichts, kurz vor der Kontrolle noch schnell den Schlüssel abzuziehen.

Bei 1,0 Promille droht allerdings nur ein Fahrverbot, sodass du deinen FS vermutlich demnächst zunächst mal zurück erhältst und dann später ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrbverbot ergeht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.03.2007, 17:50 Uhr

zu: Führerscheinentzug

na ja, wenn hier der Verdacht einer Straftat im Raum ist wäre auch ein Entzug der FE im Bereich des Möglichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christian-1971
13.03.2007, 11:27 Uhr

zu: Führerscheinentzug

Das war mit Sicherheit nicht rechtens. Du hast doch gelesen das er nur im Auto saß den SChlüssel nicht im Zündschloss hatte. Also völlig zu unrecht die Pappe abgenommen. Mein Tip:

Anwalt aufsuchen und dem das klären lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.03.2007, 12:22 Uhr

zu: Führerscheinentzug

so einfach kannst du das nicht behaupten.
siehe posting von georg.
zweitens stellt sich immer noch die frage: wie kommt das auto dahin? wie kommen die 1,0 ins blut?
es gibt ja merkwürdige menschen, aber von einem der sein auto irgendwo abstellt, den schlüssel abzieht und sich dann 1,0 promille in dem auto ansäuft habe ich noch nicht gehört.

der te müsste da erstmal mehr einzelheiten posten.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist