|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
diego1986
12.03.2007, 07:50 Uhr
Verfahren eingestellt????
Hi Leute,
Ich habe mal eine Frage ich wurde letzte Woche rausgezogen ich war 33 zu viel und hatte 0,8 Promille beim Pusten,jetzt ist meine Frage da ich ja meinen Fs abgeben musste ob mich die leute für zwei strafen also einmal zu schnell fahren und einemal trunkenheit am Steuer bestrafen können also zweimal aufbauseminar zwei mal bußgeld und 5 Punkte insgesammt!!!!!
Bitte helft mir!!!!!!
durbanZA
12.03.2007, 12:04 Uhr
zu: Verfahren eingestellt????
Hallo, willkommen im Forum :)
Was hat die Überschrift eigentlich mit Deiner Frage zu tun? Na ja, jedenfalls ist die Beantwortung etwas kompliziert.
Fangen wir so an:
- Ein Aufbauseminar wird grundsätzlich nur einmal angeordnet, nämlich beim ersten schwerwiegenden Verstoß in der Probezeit. Bei zweiten gibt es eine letzte Verwarnung, beim dritten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Grundsätzlich kannst Du natürlich, wenn Du zwei Verstöße begangen hast, für beide bestraft werden; warum auch nicht. Voraussetzúng dafür ist, daß Tatmehrheit vorliegt, das zu erklären gibt wohl zu weit. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung und Alkohol kann sehr wohl von Tatmehrheit ausgegangen werden, sodaß beide Verstöße einzel gewertet werden könnten (Warum sollte das nicht gehen?)
- Eine andere Möglichkeit, die Du vielleicht nicht so gerne hören wirst, steht hier auch noch im Raum: Eine Trunkenheitsfahrt mit 0,8 0/00 ist normalerweise ein Ordnungswidrigkeit, die mit Punkten und Fahrverbot geahndet wird.
Sollten allerdings Ausfallerscheindungen bzw. Fahrauffälligkeiten beim Fahrzeugführer festgestellt werden, handelt es sich um eine Straftat, bei der kein Fahrverbot, aber ein Fahrerlaubnisentzug mit einer damit verbundenen Sperrfrist im Raum steht.
Wurdest Du im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle angehalten oder einzeln rausgezogen?
In so einem Fall könnte Deine Geschwindigkeitsübertretung als Ausfallerscheinung gerwertet werden (das wäre dann Tateinheit, die Geschwindigkeitsübertretung würde nicht bestraft werden). Allerdings würde Dir dann eine Straftat vorgeworfen, was ganz andere Konsequenzen hätte.
diego1986
12.03.2007, 14:26 Uhr
zu: Verfahren eingestellt????
Das Gute hoffe ich daran das ich noch nie auffällig geworden bin und der Richter kein hartes Urteil spricht,aber ich kann auch nicht auf den F.S verzichten da ich ihn beruflich brauch......
Ich hoffe mal das er mir ein Aufbauseminar gibt und ein Paar Monate fahverbot!!!!!!
durbanZA
12.03.2007, 15:23 Uhr
zu: Verfahren eingestellt????
Daß Du noch nie auffällig warst, ehrt Dich zwar, wird aber als Normalfall vorausgesetzt. Wärst Du Wiederholungstäter, dannwürde die Strafe härter ausfallen.
Wie gesagt, es kommt darauf an, ob Dir eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Wurde Dein Führerschein einbehalten?
diego1986
13.03.2007, 15:18 Uhr
zu: Verfahren eingestellt????
Ja er wurde einbehalten,bis auf weiteres habe mir aber einen Anwalt genommen damit es schneller zum Urteil kommt,Also ich bin 33 zu schnell gefahren und dann noch auffällig (habe eine Cd ins radio machen wollen) und 0,80 Promille gehabt beim pusten!!!!!
Weißt du ungefähr was auf mich zu kommt?????
durbanZA
13.03.2007, 15:33 Uhr
zu: Verfahren eingestellt????
das mit dem Anwalt war sicher nicht verkehrt.
Hier geht es also nicht mehr bloß um ein Fahrverbot; Dir wird vermutlich eine Straftat nach § 316 StGB vorgeworfen werden.
Der Strafrahmen ist hier sehr weit, und vor Gericht und auf hoher See sind wir ja bekanntlich alle in Gottes Hand, sodaß man nur ein grobes Strafmaß als Richtwert vermuten kann.
Also, folgendes hast Du zu erwarten, wenn der 316 durchkommt:
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperrfrist bis zur Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis (mind. 6 Monate, rechne aber mal mit 8 - 10 Monaten).
- Geldstrafe (ca. 30 Tagessätze so als Richtwert)
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, innerhalb Deiner Fürerscheinlosen Zeit ruht die Probezeit
- Anordnung eines Seminars für alkoholauffällige Fahranfänger
- immerhin in diesem Fall keine Punkte, da Entzug.
Wie wurde die Geschwindigkeit eigentlich gemessen?
diego1986
14.03.2007, 14:20 Uhr
zu: Verfahren eingestellt????
Ach du kacke,ik hoffe das es net so kommt,wurde gelaesert.......
Kan der richter mir auch ein mildes Urteil geben also sprich nur aufbauseminar bußgeld und punkte????
Man ik kann es mir beruflich net erlauben!!!!!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte
Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?
Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen
Mofas und Krankenfahrstühle
Kleinkrafträder
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren
Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung
Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig
Vorfahrt gewähren
Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|