people=shit
09.02.2006, 20:39 Uhr
Vorfahrt missachtet - widerspruch?
HeHo,
hatte grade nen Unfall und zwar:
wollte über eine Einfahrt auf die Bundesstraße. Sichtverhältnisse waren relativ mager da leichter schneefall (beide beteiligten autos weiß) und halt leicht neblich.
Halte also an, gucke, alles frei und fahr los. War dann schon fast rum und da bin ich auf einmal einem in die seite gefahren- er kam wie aus dem nichts!
So Polizei geholt, alles ausgetauscht usw. und jetzt weiß ich echt nicht was noch kommt! Der schaden an mienem auto beträgt knapp 500€ - die muss ich alleine berappen, oder übernimmt das auch meine Versicherung?
Und was kommt alles Führerscheintechnisch auf mich zu? Der Polizist meinte das jetzt entschieden wird ob ich zur nachschulung usw. mus oder nicht, wie wahrscheinlich ist das?
bekomm ich trotzdem die 7 Punkte für Vorfahrt nicht missachtet?
Wie hoch ist das Bußgeld dafür?
Wie siehts aus wenn ich widerspruch gegen nachschulung und verlängerung einlege?
Im Grunde ist mir der Schaden an meinem Wagen egal, mir gehts wirklich nur um die nachschulung....
Danke im Vorraus
PS: bin mir nicht sicher ob der andere Licht anhatte, villeicht tuts was zur sache.
Georg_g
09.02.2006, 20:49 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet - widerspruch?
Gegen dieAnordnung einer Nachschulung kann man keinen Widerspruch einlegen, das kann man nur gegen den zugrunde liegenden Bußgeldbescheid. Da du aber noch nicht mal weißt, ob überhaupt ein Bußgeld gegen dich verhängt wird, solltest du dich noch etwas gedulden. Möglicherweise ist nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von EUR 35,-- fällig. Das solltest du dann bezahlen und die Sache ist erledigt.
Den Schaden an deinem eigenen Auto musst du selbst tragen, es sei denn, du hast eine Vollkaskoversicherung.
people=shit
10.02.2006, 16:55 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet - widerspruch?
Danke schon mal für die Antwort! hab jetzt ne Nacht drüber geschlafen und kann endlich mal wieder klare Gedanken fassen.....
Also ich bin mir ziemlich sicher das er ohne Licht unterwegs war, und habe mit anderen kollegen aussn betrieb gesprochen die auch lang gefahren sind, die mir bestätigten das das bei den Sichtverhältnissen wirklich gar nicht so ein Unding war.
Wie kommst du nun auf die 35€ Verwarngeld?
DaRealAd
10.02.2006, 17:06 Uhr
zu: Vorfahrt missachtet - widerspruch?
Ein nicht eingeschaltetes Licht könnte höchstens eine Schadensteilung bei der Versicherung bewirken, aber ohne unabhängige Zeugen sieht es auch hier schlecht aus. Auf die Ordnungswidrigkeit des Vorfahrtverstoßes hat dies keine Auswirkung.
Du wirst vermutlich einen Bußgeldbescheid wegen der Vorfahrtsverletzung mit Unfall über 60 € (zzgl. ca 25€ Gebühren) bekommen, der auch 3 Punkte zur Folge hat. Und weil dies ein A-Verstoß ist, kommt irgendwann (das kann etwas dauern) auch die Aufforderung zum Aufbauseminar.
Einspruch kannst du natürlich einlegen, aber ich wüsste nicht mit welchem Grund ...