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steffif
07.02.2006, 09:42 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
tja ich hoffe das dir der führerschein entzogen wird...
auch wenn man im streß ist muss man nicht mit 170 (!!!!!!!!!!!) km/h bei erlaubten 100 auf der Autobahn fahren...
Dann musst du halt früher losfahren wenn du es eilig hast... Sorry, ist aber so...
durbanZA
07.02.2006, 11:37 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
...eindeutig Tatmehrheit, die Strafen werden also addiert werden. Es ist auch Wahrscheinlich, daß die Strafen für die späteren Vergehen erhöht werden aufgrund der regelmäßigen Mißachtung der Verkehrsregeln.
Auf welchen Punktestand kommst Du denn?
durbanZA
09.02.2006, 17:05 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
"Gibt es den keine klare aussage ob die Strafe addiert wir"
ja, wird sie, da Tatmehrheit.
"nd die Strafe wird erhöht bei weiteren Vergehen?"
Ja, kann passieren, muß aber nicht. Wenn Du keine Voreintragungen hast, kannst Du Glück haben.
mel
10.02.2006, 18:46 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
Hallo,
bin ziemlich besorgt über mein Freund. Er ist schon mehrmals erwischt worden ohne Führerschein oder gestern beichtete er mir das er eigentlich nie einen führerschein hatte. Nun haben wir auch noch ein neues auto von ebay gekauft und haben das kennzeichen vom alten auto auf das neue getan aber noch nicht umgemeldet >>> versicherungsbetrug
Könnt ihr mir jetzt bischen weiterhelfen und mir sagen was auf ihn zu kommt ... hab ziemlich angst um ihn und hab gestern auch gemerkt das er es bereut. er sagte wohl das er hätte schon längst den führerschein abgeben müssen für 3 monate. wisst ihr was jetz dabei raus kommt? denn er hat mir gestern gesagt das er gar kein schein hat...
Georg_g
10.02.2006, 18:49 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
Das ist kein Versicherungsbetrug, sondern Kennzeichenmissbrauch. Das gibt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Da er wohl schon mehrfach vorbestraft ist, sollte er mal langsam die Notbremse anziehen ...
Manuela
10.02.2006, 19:19 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
kann aber noch versicherungsbetrug werden wenn man ein unfall baut und nur das kennzeichen gesehen wird. hab aber auch eine frage war mittweoch beim gtü tüv machen und gestern fiel die plakette wieder ab darf ich sie wieder dran kleben oder muss ich wieder zur werkstatt fahren ich meine wegen urkundenfälschung. vielen dank manu
Georg_g
10.02.2006, 19:28 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
Lies einfach mal im StGB nach, was Betrug ist. Hier liegt jedenfalls noch kein Betrug vor.
Deine Plakette kannst du natürlich wieder dranmachen. Wo soll da eine Urkundenfälschung sein? Aber wenn sie beim ersten Mal nicht gehalten hat, wird sie jetzt vermutlich auch nicht halten. Normalweise gehen die Plaketten kaputt, wenn man sie entfernt, gerade aus dem Grund, dass man sie eben nicht einfach abmachen und wieder (woanders) dran machen kann. Das gilt für die geklebten wie auch für die Plastik-Plaketten.
rizzo
10.02.2006, 21:50 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
> vielleicht solltest du dir langsam mal gedanken
> machen den freund zu wechseln
Antwort weder hilfreich noch besonders originell, Holger. Aber Ausnahmen bestätigen ja die regel ;) - die Arme kann doch nichts dafür, dass ihr freund ein Honk ist.
rizzo
10.02.2006, 22:15 Uhr
zu: Mehrere Vergehen innerhalb ein paar wochen !
>Deine Plakette kannst du natürlich wieder
>dranmachen. Wo soll da eine
>Urkundenfälschung sein?
Ein Kennzeichen ist eine sog. Zusammengesetzte Urkunde, nämlich darüber, dass das Fahrzeug zugelassen ist (graue platette), oder auch darüber, wann die nächste HU ist. Zusammengesetzt deswegen, weil sie eben aus Schild & Plakette besteht. Sie aus ihr geht auch der Aussteller hervor, nämlich der jeweilige Landkreis (bei der grauen Plakette) oder eben die HU-durchführende stelle (meinetwegen die Dekra, is jetzt auch egal, ob die nun beliehen ist oder wie das im einzelnen verwaltungsrechtlich aussieht). Wer auf ein Kennzeichen "einfach mal so" ne Plakette klebt, macht sich tatsächlich nach 267 Abs. 1 StGB (Urkundenfälschung) strafbar soweit er das Kennzeichen aufs auto montiert - oder das vorhat, denn der aus der Urkunde hervorgehende Aussteller (siehe oben) stimmt nicht mit dem überein, der sie wirklich gebastelt hat.
Allerdings: Hier ist die urkunde ja tatsächlich von demjenigen augestellt worden, der auch aus der Urkunde hervorgeht, sie war nur zwischendurch "kaputt". rechtlich könnte man auch mit der so genannten "Geistigkeitstheorie" argumentieren, das will ich euch aber ersparen.
Also kleb sie einfach wieder dran, das ist schon iO.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?
So früh wie möglich hochschalten
So spät wie möglich zurückschalten
Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?
Sie dürfen die Linie
- nur zum Überholen überqueren
- nicht überqueren oder über ihr fahren
- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?
Durch bestimmte Medikamente
Durch Alkohol und andere berauschende Mittel
Durch Übermüdung
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