angel_of_sin
06.02.2006, 15:04 Uhr
zu: Roller "Leicht" getunt
auf jedenfall Bußgeld, es hat nichts damit zu tun ob du Klasse b hast, der Roller darf nur 45/50 Fahren und wenn der Roller "getuned" ist (also Drossel ausgebaut)geht erstens der Versicherungsschutz verloren und 2tens wäre er offiziell nicht im Straßenverkehr zulässig soweit ich weiß....
to
06.02.2006, 15:33 Uhr
zu: Roller "Leicht" getunt
Das wäre eine Straftat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein derartiges Kraftrad dürfte zumindest zur Klasse A1 gehören, für das definitiv keine Fahrerlaubnis besteht.
Zur Strafandrohung guckst du hier:
http://bundesrecht.juris.de/stvg/BJNR004370909BJNE
003201308.html