angel_of_sin
06.02.2006, 15:00 Uhr
Nachschulung?
Hallo alle miteinander,
Ich hab mal ne Frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Also das ganze fing so an, das ich am 13.Januar (es war sogar ein Freitag :-( ) nen Unfall hatte, Ich kamm von der Straße mit Vorfahrt achten und wollte in eine Vorfahrtsstraße einbiegen, naja, ich dachte ich könnte noch schnell raus fahren aber wurde von dem Vorfahrtberechtigten Auto erwischt :-( ...zumindest kam dann die Polizei, hat alles aufgenommen usw. der Polizist hat in den Bericht geschrieben ich wär mit 15km/h auf die Kreuzung zugefahren und habe gdacht es würde mir noch reichen....
Auf jedenfall hat der Polizist gemeint das Landratsamt würde entscheiden ob ich ne Nachschulung machen müsste, ein Bußgeldbescheid mit 3 Punkten und 85€ Bußgeld hab ich shcon bekommen, aber wie siehts mit Nachschulung aus, würde es im Bußgeldschreiben erwähnt sein das ich eine Nachschuulung machen muss? Ich hab mir bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen, auch nicht als ich mit 16 den Rollerführerschein hatte (hab jetzt noch 1 Jahr Probezeit vor mir). Könnte ich die Nachschulung irgendwie umgehen z.B. 3 Monate Führerschein abgeben oder so?
to
06.02.2006, 15:42 Uhr
zu: Nachschulung?
Die "Einladung" zur Nachschulung kommt erst nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Zuerst werden nämlich die Punkte in Flensburg eingetragen und von dort geht Mitteliung an die örtliche Verkehrsbehörde, die Dich dann zur Nachschulung auffordern wird. Umgehen lässt sich eine solche Nachschulung nicht. Wenn Du die Teilnahme nicht innerhalb der Frist, die man Dir setzen wird, nachweist, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis beantragen kannst Du dann frühestens wieder, wenn Du an einer Nachschulung teilgenommen hast. Also einfach Absitzen geht nicht.
Übrigens, die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre und wird bei eventuellem Entzug eben unterbrochen, d.h. sie läuft nach einer Neuerteilung wieder weiter.
angel_of_sin
06.02.2006, 16:01 Uhr
zu: Nachschulung?
@ to
also hat das Landratsamt garnichts mit der Entscheidung über die Nachschulung zu tun?