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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julianbausd
07.11.2005, 21:04 Uhr

Selbstverschuldeter Auffahrunfall mit 3 Beteiligten!

Hallo, habe vor ca. 2 Wochen einen Unfall gehabt... Von einer weiter entfernten Ampel hatte sich der Verkehr bis auf die Kreuzung zurückgestaut...Ein linksabbiegender LKW kam zu weit auf meine Spur, weshalb ich mich kurze Zeit auf das neben mir fahrende Auto konzentrieren musste... Als ich dann nach vorne sah, war es schon fast passiert... Ich rammte ein Auto, was wiederum ein anderes rammte... Die Halterin des ersten Wagen rief die Polizei...Ich musste 35€ Verwarnungsgeld bezahlen und dachte alles wäre gegessen....Jetzt hörte ich von nem Bekannten, dass ich mit verlängerter Probezeit und sogar einer Nachschulung o.ä. rechnen muss... Kann mir jemand Genaueres sagen?
P.S: Habe seit ca. 3 Montaten meinen Führerschein...


Danke im Vorraus!

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07.11.2005, 21:37 Uhr

zu: Selbstverschuldeter Auffahrunfall mit 3 Beteiligten!

Nein, du musst mit nichts weiter rechnen. Ein solcher Auffahrunfall ist weder A- noch B-Verstoß. Mit den 35 € ist alles erledigt.

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08.11.2005, 09:12 Uhr

zu: Selbstverschuldeter Auffahrunfall mit 3 Beteiligten!

Also, damit ich das richtig verstehe...Ein Auffahrunfall hat bis auf dieses Verwarnungsgeld keine weiteren FOlgen für mich?!Ich habe nämlich gehört, dass bei einer Auffälligkeit in der Probezeit das Straßenverkehrsamt informiert wird, und ich mit Konsequenzen zu rechnen habe...
Oder gilt das nur bei gröberen Verstößen, wie z.B. die Rechts-vor-Links-Missachtung? Danke für die Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
10.11.2005, 09:51 Uhr

zu: Selbstverschuldeter Auffahrunfall mit 3 Beteiligten!

erst ab einem Bußgeld in höhe von 40 € spricht man von einem B-Verstoß, ab einem Bußgeld von über 40 € handelt es sich um einen schweren Verstoß, sprich A-Verstoß

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Nässe kann die Wirkung von Trommelbremsen beeinträchtigen. Was ist zu tun?

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Die Bremse mehrfach im Stand betätigen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte

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