Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern s-attack
05.11.2005, 11:28 Uhr

Nachschulung (ASF) Frist abgelaufen

Hallo zusammen,

hoffe es kann mir jemand hier helfen! Habe nämlich ein BIG PROBLEM!

Ich habe die Frist von meiner Nachschulung verpasst um 1 Tage. Nicht weil ich ihn verpennt habe, oder kein Geld hatte! Sondern weil ich Beruflich Spätschicht hatte und keine Nachschulung besuchen konnte. Also bin ich erst am 03.11. zur Anmeldung gegangen. Die Frist war aber bis zum 02.11.!!! Die Frau in der Fahrschule hat gesagt das Sie da mal Nachfragt bei der Behörde, weil ich die Nachschulung ja sowieso machen muss. OK soweit war ja noch alles Gut!

Jetzt kommts: Heute Früh habe ich ein Brief von der Stadt bekommen, dass ich mein Führerschein jetzt abgeben muss bis ich den Antrag abgegeben habe! Hä?! Hab ich doch schon in der Fahrschule!

DIE GROßE FRAGE:

Was passiert jetzt? Muss ich mein Führerschein abgeben oder nicht bis ich das Seminar gemacht habe oder bis die Stadt meinen Antrag von der Fahrschule bekommen hat? Was passiert wenn die Polizei mit heute Nachmittag aufhält? Bekomme ich dann Punkte weil ich ohne Fahrerlaubnis gefahren bin? Muss ich jetzt irgendwelche Strafen bzw. Bußgelder zahlen?

Hoffe auf baldige Antworten!!!

Vielen Dank schon mal für euro Antworten!!!

Mit traurigen Grüßen

S-Attack

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern s-attack
05.11.2005, 13:47 Uhr

zu: Nachschulung (ASF) Frist abgelaufen

Bist du dir da 100%tig sicher?!?

:-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
10.11.2005, 10:02 Uhr

zu: Nachschulung (ASF) Frist abgelaufen

nicht nur dein führerschein ist weg, sondern auch deine fahrerlaubnis!
gemäß § 2a III STVG entzieht dir die behörde die fahrerlaubnis, wenn du die festgesetzte frist nicht eingehalten hast!! jetzt darfst du das aufbauseminar absolvieren und erst nach 3 monaten eine neue fahrerlaubnis beantragen; die frist beginnt mit ablieferung des führerscheins...widerspruch und anfechtungsklage haben keine aufschiebende wirkung; d.h. wiederum fährst du trotzdem weiter ist das fahren ohne gültige fahrerlaubnis....
so what...have a nice day!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- den Bus durchfahren lassen

- den Radfahrer durchfahren lassen

- zunächst an der Haltlinie anhalten