Tropfen
27.07.2005, 18:44 Uhr
Wann kommt es zum endgültigen Führerscheinentzug?
Hatte gestern einen Unfall! Werd wohl bestimmt so um die 80% schuldig sein.
War an einer Kreuzung mit Ampeln...
Bin bei grün über die Ampel gefahren und an die Kreuzung heran. Als ich auf gleicher höher mit der Ampel war bemerkte ich noch das sie gerade auf gelb umschaltete. Habe leicht eingelenkt und wollte links abbiegen. Als ich langsam losfuhr sah ich einen PKW sehr schnell entgegen kommen. Hatte ihn vorher nicht gesehen da die Str. aus der er kam eine S-kurve hat (Platanenstr. Rüsdorf/Kreuzung am Viadukt). Habe dann wieder abgebremst,so das ich noch zum stehen kam. Allerdings stand ich nun schon halb auf der Kreuzung und konnte nicht mehr weg. Der PKW konnte trotz starkes bremsen nicht mehr rechtzeitig halten. Aus meiner Sicht war er zu schnell! Später sagte mir seine Beifahrerin das er noch schnell über die Ampel wollte.
Die Polizei meinte es wäre eindeutig ein Vofahrtsfehler von mir, da die Bremsspur von dem PKW (9.40m) zu kurz wäre. Also das er nicht so schnell gewesen sein kann. Es steht Aussage gegen Aussage! Ich hab eine Zeugin und er auch.
Wenn es jetzt schlecht für mich ausgeht wäre das mein zweiter schwerwiegender Fehler in der Probezeit. Wurde bei mir schon auf 4 Jahre verlängert,hab jetzt noch 1 Jahr vor mir.
Habe gelesen das es eine Frist von 2 Monaten gebe in der man den Führerschein endgültig, bei einem weiteren schweren Fehler, verliert. Was ist nun wenn die 2 Monate um sind...verlier ich meinen Führerschein dann auch gleich bei einem schweren Fehler oder habe ich dann wieder ein Delikt frei???
Ab wieviel Punkte muss man eigentlich seinen Führerschein neu machen (in der Probezeit)???
Hoffe auf baldige Antworten!!!
Danke schon mal im vorraus!
DaRealAd
27.07.2005, 18:51 Uhr
zu: Wann kommt es zum endgültigen Führerscheinentzug?
Du hast nun deinen zweiten A-Verstoß begangen. Du wirst von der Führerscheinstelle einen Brief bekommen, in dem dir angeboten wird, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Das ist freiwillig und du kannst dabei 2 Punkte abbauen.
Erst nach Besuch der Beratung oder Ablauf der Frist führt ein weiterer (dritter) A-Verstoß innerhalb der Probezeit zum Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.
Und selbst dann musst du deinen Führerschein nicht von Grund auf neu machen.
Bobbie25
28.07.2005, 13:00 Uhr
zu: Wann kommt es zum endgültigen Führerscheinentzug?
Ich seh das gane anders als der Polizist. Generell geht, Fahrzeuge die sich bereits auf der Kreuzung befinden haben Vorrang vor jenen, die losfahren und abbiegen wollen.
Der herraneilende hätte damit rechnen müssen, notfalls die Geschwindigkeit reduzieren müssen.
Diese brenzliche Situation hatte ich bereits auch beim Abbiegen, da die Schaltphasen der Ampeln bei gegenüberliegendem Verkehr einfach zu kurz sind teilweise.
Ich würde es auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen. Generell kann ich nur raten, immer eine QuickSnap (kleine entwicklerkamera) dabei zu haben.