Thomas Ihle
25.07.2005, 23:32 Uhr
zu: Richtig Kacke am Dampfen
Hilfreich wäre gewesen - nach den ersten Auffälligkeiten - eine Probezeitverkürzung vorzunehmen.
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/zweite-ausbi
ldungsphase.php
Waechter im All
25.07.2005, 23:49 Uhr
zu: Richtig Kacke am Dampfen
Toll! :-( Ihr Schlaumichel!
Das hilft ihm jetzt auch nicht weiter. Und nach zwei Bier hätte er übrigens unter normalen Umständen (ausgeruht, entspannt, und vor allem: gut gegessen!!!) sehr wahrscheinlich KEINE 0,5 Promille gehabt! Aber das nur am Rande!
Jimmy_K., ich kann Dir nur den einen Tipp geben: Geh zum Anwalt, und zwar zu einem GUTEN! Adressen können Dir die Autoclubs vermitteln. Die wissen in der Regel auch, wer was taugt. Und geh SCHNELL hin!
Mit nem guten Anwalt, dem Nachweis, dass Du tatsächlich auf den Lappen angewiesen bist und viiiel viiiel Glück kommst Du vielleicht nochmal mit nem blauen Auge davon.
Es wird Dich sicher nicht trösten, aber nem Kollegen von mir ist es ähnlich ergangen: Nach nem langen, stressigen Arbeitstag spät nachts mit ein paar Kollegen auf nüchternen Magen noch einen Absacker getrunken - in seinem Fall ein großes und ein kleines Weizen - und mit 1,1 Promille erwischt worden. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit bei dem bisschen Bier. Aber es geht, wenn der Körper platt ist und der Magen leer. Kollege L. kam ums Fahrverbot damals nicht herum (Große Stadt, ÖPNV, keine wechselnde Arbeitsstätte...), hat für sich aber jedenfalls was draus gelernt.
neon
26.07.2005, 00:04 Uhr
zu: Richtig Kacke am Dampfen
kann man eigentlich den online alkoholrechnern trauen?
Maxo
26.07.2005, 01:55 Uhr
zu: Richtig Kacke am Dampfen
Wenn du "nein ich hab nichts getrunken" gesagt hättest, und sie trotzdem (unwahrscheinlicherweise) einen test mit dir gemacht hätten, wäre es aufs gleiche hinaus gekommen. ich würde an solch einer stelle immer verneinen, ansonsten gerät man immer in die scheiss test routine von denen :/
Bobbie25
28.07.2005, 13:06 Uhr
zu: Richtig Kacke am Dampfen
Also ich denke verneinen ist der falsche Weg, denn der Beamte kann den Bluttest zwangs-anordnen!
Allerdings denke ich, wenn Du klever bist, sagst Du wie oben beschrieben das du beruflich auf den führerschein angewiesen bist und dann würde ich das Fahrverbot genau in die Urlaubszeit legen ;))
Ist die beste Möglichkeit!