Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mm
08.01.2005, 12:41 Uhr

Nicht über gelb, sondern über ROT gefahren!!!

hallo,

mir ist vor zwei tagen etwas total dummes passiert.
-->und zwar bin ich wahrscheinlich kurz bevor es grün wurde schon losgefahren. (Hab möglicher weise auf die Ampel für links Abbieger geschaut???)
Bin der Meinung, dass es geblitzt hat, was auch möglich ist, da an dieser Ampel ein Blitzkasten steht!? 1 Autofahrer hinter mir ist ca. erst 3 sek. nach mir losgefahren.
Wie wird das denn jetzt bestraft? Bin in der Probezeit!



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
08.01.2005, 13:01 Uhr

zu: Nicht über gelb, sondern über ROT gefahren!!!

Aaaaalsooo,

wenn wirklich ROT war, und das länger als eine Sekunde. Und das war es nach deiner Schilderung,
gibt das 3 oder 4 Punkte, ne Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot.

Da du zusätzlich noch in der Probezeit bist, wirst du an einer Nachschulung teilnehmen müssen und deine Probezeit wird um weitere Zwei Jahre verlängert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.01.2005, 14:47 Uhr

zu: Nicht über gelb, sondern über ROT gefahren!!!

Um es mal genauer auszudrücken, in der Regel gibt das folgendes:

- Bußgeld 125 €
- Bearbeitungs- u. Zustellungsgebühr (in den Ländern unterschiedlich, in S-H sind es 25,60 €)
- 4 Punkte in Flensburg
- Fahrverbot ein Monat
- Verlängerung der Probezeit um 2 auf 4 Jahre
- Anordnung eines Aufbauseminars.

Vielleicht hast Du ja Glück und Das Photo ist nix geworden oder so... sonst ist sowas wirklich ärgerlich, das Aufbauseminar hat auch seinen Preis...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mm
09.01.2005, 20:26 Uhr

zu: Nicht über gelb, sondern über ROT gefahren!!!

Danke, für eure Antworten.

Ja, das ist echt ärgerlich!!!
Naja, noch kann ich hoffen! Vielleicht hab ich es mir nur eingebildet. Mal schaun, wann Post im Briefkasten liegt!
Warum ist des nur so teuer? Der ganze "Spass" kommt ja in etwa auf 500€! Des ist ja fast der Preis vom halben Führerschein!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2005, 20:30 Uhr

zu: Nicht über gelb, sondern über ROT gefahren!!!

...damit Leute nicht über rote Ampeln fahren... ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2005, 20:41 Uhr

zu: Nicht über gelb, sondern über ROT gefahren!!!

"ich könnte jeden Tag zehn oder mehr Anzeigen machen wegen überfahren einer roten Ampel"

Was stört es Dich, wenn andere eine rote Ampel überfahren... ich mein Du kriegst ja keine Provision für jeden angezeigten Autofahrer...

Kondrolldruck, Androhung von Strafen, muß sein. Aber man muss wirklich nicht jeden Verstoß, der keinen Schaden anrichtet, anzeigen....

"Komischerweise traut es sich keiner dort, wo offensichtlich ein Blitzer steht, immer diese Feiglinge "

...das liegt daran, wie Du schon sagst, dass an siesen Stellen offensichtlich Blitzer stehen :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf stark befahrenen Strecken

Auf Brücken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung