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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nubreed
09.01.2005, 18:50 Uhr

Unfall bei Blitzeis

Hi Leute,
ich hatte ein Autounfall auf der Autobahn bei Blitzeis. Das Fahrzeug ist plötzlich ins schleudern gekommen, gegen eine Leitplanke,gegen ein Auto und dann ab in den Graben. Es ist zum Glück niemanden etwas passiert nur kleine Kratzer bei meinem Freund.
Kann gegen mich ein Strafantrag gestelt werden? (§229 Fahrlässige Körperverletzung-Verkehrsunfall)
Wenn ja, an was muss ich mich einstellen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2005, 20:29 Uhr

zu: Unfall bei Blitzeis

Die Frage ist nicht anders als "Ich wurde geblitzt, was kommt auf mich zu".

Natürlich kann und möchte hier keiner eine Rechtsberatung abgeben, und alle Angaben sicnd natürlich ohne Gewähr und stellen auch keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Erfahrungsaustausch dar.

Allgemein kann man sagen, daß bei einer einfachen Körperverletzung nur ein Strafverfahren eingeleitet wird wenn
- entweder Dein Freund einen Strafantrag stellt
- oder die Staatsanwaltschaft das öffentliche Intresse an der Verfolgung dieser Straftat bejat, was bei dem Geringen Umfang der Verletzungen eher ungewöhnluich ist.
Wenn die Polizei da war wirst Du wahrscheinlich für den Schaden an Leitplanke usw. aufkommen müssen. Kann sein, daß ich mich irre.

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