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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 mariaG
26.10.2016, 10:49 Uhr
Fahrerflucht bei Katze angefahren
Hallo liebe Community,
ich habe Anfang der Woche die Katze meine Nachbarn angefahren (aus versehen und mit Schritttempo).
Hab auch gleich geguckt ob was passiert ist und die Katze war schon fast wieder im Garten als ich ausgestiegen war. Es schien also alles gut zu sein mit ihr.
Jetzt 2 Tage später kommt mein Nachbar und meint seine Katze hätte Probleme beim laufen und springen und das das von dem Unfall her kommt.
Ich hatte ihm gesagt was passiert war, da wir eigentlich ein gutes Verhältnis hatten und er hat mir gesagt solange es der Katze gut geht -> Schwamm drüber!
Er wirft mir jetzt Unfall mit Fahrerflucht vor und fordert von mir die Zahlung des Arztbesuches der Katze, sonst würde er mich Anzeigen.
Also hab ich mal ein bisschen recherchiert und auf http://www.fahrerflucht.org/wildunfall/ steht, dass ich einen "Wildunfall" (wenn es dem Tier gut geht) weder melden muss noch, dass Fahrerflucht gilt.
Und bei Katzen liegt die Schuld wohl beim Halter.
Also eigentlich könnte er Probleme kriegen, falls mein Auto beschädigt ist oder?
(Quelle: http://www.fahrerflucht.org/katze-ueberfahren/)
Was sagt ihr dazu?
Gruß, maria.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?
Dass Kinder
- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen
- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren
- sich immer verkehrsgerecht verhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
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