Fahrmeister
31.12.2015, 18:15 Uhr
Das Anfahren am Fahrbahnrand zur Parkplatzsuche zum Halten mit Blinker.
Zur Klarstellung für alle die sich an der Suche sich im Strassenverkehr beteiligen, es ist manchmal zeitraubend.
Eine Klarstellung vorweg, eine Verhaltensweise die dabei zu beobachten ist, dass Betaetigen des Fahrtrichtungsanzeiger kurz Blinken zum Halten.
Es ist eine eingeschliffene Verhaltensweise die nichts mit Abbiegen, Wenden und Ruechwaertsfahren zu tuen hat.
Das Betaetigen ist lediglich eine Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr.
Eine Geste die meiner Ansicht nicht mehr zeitgemäß ist.
Augen auf im Strassenverkehr bei allen Verkehrssituationen .
Friedhelm
Technischer Sachverständiger
Kraftfahrwesen
Gerry3107
02.01.2016, 18:50 Uhr
zu: Das Anfahren am Fahrbahnrand zur Parkplatzsuche zum Halten mit Blinker.
Hallo,
was das denn für ein Schwachsinn ?
Lieber Freidhelm, wenn Sie technischer Sachverständiger sind, dann bin ich Papst.
Was soll diese Schreiberei ?
Oder waren Sie um die Zeit am Silvesterabend schon im Rausch, dann kann ich den Kauderwelsch nachvollziehen, aber mal nebenbei, wir können ja ganz
aufs Blinken verzichten, wozu auch, mein Hintermann sieht ja dann wo ich lang will...
Fahrmeister
09.01.2016, 18:13 Uhr
zu: Das Anfahren am Fahrbahnrand zur Parkplatzsuche zum Halten mit Blinker.
Wenn man sich mal genauer mit diesen Dingen auseinander setzt wird man feststellen,dass die Stvo hierüber keine Aussage macht.
Das Heranfahren an den Fahrbahnrand mit dem Blinker ist eine Rücksichtnahme für den nachfolgenden Verkehr aus § 1 Abs.1.
Wer etwas anderes erzählt hat keine Ahnung. Genauere Angaben enthält § 10 Stvo das Einfahren und Anfahren,bitte die Begriffe nicht zu verwechseln.
Für ganz Unverständliche,bitte eine Farschule aufsuchen.
Fahrmeister
09.01.2016, 18:27 Uhr
zu: Das Anfahren am Fahrbahnrand zur Parkplatzsuche zum Halten mit Blinker.
Das Anfahren an den Fahrbahnrand ist eine Geste der Rücksichtnahme aus tugenden der Autofahrer.Rücksicht kann auch so genommen werden,wenn von mir ein Fahrzeug anhält.( Halten oder Parken ) kein Warten.
zitiere. § 10 STvo
Die Einfahrt in ein Grundstük regelt sich nach § 9 Abs. 5, die Ausfahrt nach § 10,ein Parkstand am Fahrbahnrand ist kein Grundstück.
In beiden Fällen ist der Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen,bitte richtig lesen,
dass Einfahren und das Anfahren nur mit dem Blinker.
Für die ganz Schlauen,die Bremslichter kann man doch sehen beim Halten nach § 12.
Aus dem Halten wird dann ein Parken am Fahrbahnrand.
Das ganze nennt man auch subjektive Warnehmung im Strassenverkehr.
Fahrmeister
11.01.2016, 17:13 Uhr
zu: Das Anfahren am Fahrbahnrand zur Parkplatzsuche zum Halten mit Blinker.
Das Blinken im Strassenverkehr hat man in der STVO festgelegt .
Waer damit Probleme sollte sich diese mal genauer ansehen und durchlesen. In der Stvo wird man dann feststellen wo und wann das Blinken angewendet wird.
Wer dann feststellt wo und wann , sollte dies hier Veröffentlichen.