durbanZA
18.10.2011, 21:41 Uhr
zu: Abbiegende Hauptstraße
Wer auf der Vorfahrtstraße ist, hat gegenüber den Verkehrsteilnehmern aus den untergeordneten Straßen Vorfahrt.
Die Vorrangregeln (z.B. beim Abbiegen) gelten nur unter gleichberechtigten Verkehrsteilnehmern, also beispielsweise unter Verkehrsteilnehmern aus A und B.
Hinniwilli
19.10.2011, 12:38 Uhr
zu: Abbiegende Hauptstraße
Zudem ist D kein entgegenkommendes Fahrzeug im Sinne von §9. Entgegenkommend ist das Fahrzeug, das die Vorfahrtstr. in entgegengesetzter Richung befährt, also A.
diezge
23.10.2011, 22:38 Uhr
zu: Abbiegende Hauptstraße
Hallo,
sogar, wenn D geradeaus fahren würde, fährt B zuerst, weil die Beschilderung über der rechts-vor-links-Regel steht.
Gruß,
diezge