HoMI
22.02.2011, 11:12 Uhr
Winterreifen für Motorräder
Hallo, ich habe hier einen Auszug der EG Richtlinie
"Auszug aus Richtlinie 70/156/EWG:
"KAPITEL I
Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger ."
Müssen Motorräder nun Winterreifen haben oder nicht??
Georg_g
23.02.2011, 13:13 Uhr
zu: Winterreifen für Motorräder
Die Definition eines Fahrzeugs nach der Rili 70/156/EWG spielt für die Winterreifenpflicht keine Rolle. Welche Fahrzeuge Winterreifen benötigen, geht unmittelbar aus § 2 Abs. 3a StVO hervor, nämlich Kraftfahrzeuge. Anschließend werden ein paar Ausnahmen genannt, bei denen WR auf der Antriebsachse ausreichen bzw. die gar keine WR benötigen.
Die StVO verweist auf die Rili 92/23/EWG nur bezüglich der Definition des Begriffs "Winterreifen", nicht aber bezüglich der Fahrzeugarten, sodass auch der Verweis in der Rili 92/23/EWG auf die Rili 70/156/EWG keine Rolle spielt.
Daher müssen auch Motorräder Winterreifen haben, weil sie eben Kraftfahrzeuge sind. Das gilt natürlich nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.