Hinniwilli
15.11.2010, 12:24 Uhr
Aktuelle Fahrtipps-Startseite
"Wer der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss blinken. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht. Wer nach links oder rechts abbiegen will, blinkt nach links oder rechts. Eigentlich einfach, warum gibt es dann bei der abknickenden Vorfahrt so oft Verwirrung?"
Verwirrung stiftet hier die Aussage, dass das Folgen des Straßenverlaufs ein Abbiegevorgang ist. Im rechtlichen Sinn abgebogen wird, wenn der Straßenverlauf verlassen wird (auch geradeaus).
FSGA77
15.11.2010, 19:25 Uhr
zu: Aktuelle Fahrtipps-Startseite
Und für welchen Fahrer ist es von Bedeutung was abbiegen "im rechtlichen Sinn" bedeutet?
Wenn man mit seinem Fahrzeug eine 90°-Kurve fährt, obwohl man auch anders fahren könnte muss man ja wohl blinken und DAS ist eigentlich einfach und sollte nicht für Verwirrung sorgen.
Verkehrsteilnehmer
17.11.2010, 01:26 Uhr
zu: Aktuelle Fahrtipps-Startseite
Hier im Kaff gibt es auch Blinkmuffel.
Genau: bei abknickender Vorfahrtstraße sollten Links oder Rechtsabbieger blinken, und das macht auch nicht jeder aber so was wird in der Fahrschule einen verklickert. Beim Drehen sollte man ebenfalls den Blinker tätigen, aber manche halten es auch nicht für nötig...
Hinniwilli
17.11.2010, 11:12 Uhr
zu: Aktuelle Fahrtipps-Startseite
"Und für welchen Fahrer ist es von Bedeutung was abbiegen "im rechtlichen Sinn" bedeutet?"
Wer geradeaus den Straßenverlauf verläßt, also abbiegt, der muss nach §9(3) den Vorrang von Fußgängern und Radfahrern beachten. Umgekehrt hat ein Radfahrer, der geradeaus fährt keinen Vorrang gegenüber einem Fahrzeug, dass nach rechts der abknickenden Vorfahrt folgt.
Fahrmeister
27.11.2010, 19:04 Uhr
zu: Aktuelle Fahrtipps-Startseite
Ich blinke nur wenn ich der Vorfahrsstrasse folge.Ich betätige den Blinker auf Grund der Anweisung im Zusatzschild.Alles andere ist nicht nötig.Ich betätige
keinen Blinker beim Verlassen der Vorfahrsstrasse. Man liest sich den Text des
Zusatzschildes einmal durch!