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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
28.07.2010, 12:51 Uhr

Querparken

"Argumentation für das Querparken laut StVO:
Laut § 12 StVO ist »platzsparend zu parken«. Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen auch relativ kurze Lücken, die man nur dann Platz sparend ausnutzen kann, wenn man sich quer aufstellt. Da der Smart mit 2,5 m nicht länger ist als die in der StVO erlaubte Fahrzeugbreite, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung. Es wäre sogar Verschwendung von Parkraum, sich in eine große Lücke zu stellen, wenn eine kleinere schon reicht.

Ein Verfechter dieser Argumentation ist der Autor dieses Artikels ;-)"

Wenn allerdings ein Längsparken mit einem Smart nicht möglich ist, dann dürfte der Parkraum auch zu kurz sein, um quer eingeparkt andere Fahrzeuge nicht beim Ausparken zu behindern.

Mit "platzsparend zu parken" ist natürlich gemeint im Rahmen der StVO möglicht platzsparen zu parken und das schließt eindeutig das Querparken am Fahrbahnrand aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2010, 18:57 Uhr

zu: Querparken

Hast du jetzt eine Frage oder wolltest du das nur mal so mitteilen? Und wer ist der Autor des zitierten Textes?

Falsch ist jedenfalls:

»Da der Smart mit 2,5 m nicht länger ist als die in der StVO erlaubte Fahrzeugbreite, ergibt sich keine unnötige Behinderung ...«

Ein Lkw, der 2,55 m breit ist, kann sich nicht schmaler machen, eine eventuelle Behinderung ist dann tatsächlich unvermeidbar. Ein Smart ist aber immer noch deutlich länger als er breit ist, beim Querparken ragt er also deutlich weiter in die Fahrbahn hinein als es notwendig wäre. Somit ist die Behinderung vermeidbar.

Darüber hinaus verlangt § 12 StVO, dass an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist bzw. dass man auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben muss. Das lässt sich mit dem Querparken nicht vereinbaren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
28.07.2010, 19:03 Uhr

zu: Querparken

"Hast du jetzt eine Frage oder wolltest du das nur mal so mitteilen? Und wer ist der Autor des zitierten Textes?"

http://www.fahrtipps.de/index.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2010, 19:12 Uhr

zu: Querparken

Ach so. Ich komme nie über die Fahrtipps-Startseite ins Forum, daher kannte ich den Artikel nicht. Ich halte die Auffassung jedenfalls für falsch.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben