hahpatrick
13.07.2010, 13:44 Uhr
Bauartliche Trennung der Fahrbahn
Hallo, liebes Forum!
Mich würde interessieren, was unter "bauartlicher Trennung" der verschiedenen Richtungsfahrstreifen zu verstehen ist. Sind dies nur Leitplanken und Grünstreifen oder darf man darunter auch zwei durchgezogene Fahrbahnmarkierungen nebeneinander verstehen?
Vielen Dank!
durbanZA
13.07.2010, 17:07 Uhr
zu: Bauartliche Trennung der Fahrbahn
"bauliche Trennung" meint eben nicht nur markierungen, sondern was "Gebautes", also einen Bordstein, eine Leitplanke u.ä..
hahpatrick
14.07.2010, 17:04 Uhr
zu: Bauartliche Trennung der Fahrbahn
Ok, vielen Dank! :)
Noch eine Frage ist mir eingefallen:
Auf einer Kraftfahrstraße bei der die beiden Richtungen abwechselnd zweispurig werden gilt 100 km/h (keine bauartliche Trennungn vorhanden), richtig? (Also wenn die eine Richtung einspurig ist, sind in der Gegenrichtung zwei Fahrspuren und andersherum.)
Gäbe es permanent zwei Fahrspuren für jede Richtung wäre auch ohne bauartliche Trennung Richtgeschwindigkeit 130km/h, richtig?
hahpatrick
15.07.2010, 21:35 Uhr
zu: Bauartliche Trennung der Fahrbahn
Danke, der Paragraph hat mir - glaube ich - weitergeholfen!
Nur um sicher zu gehen schreibe ich jetzt mal wie ichs verstehe:
Richtgeschwindigkeit 130km/h gilt auf Autobahnen und:
- wenn für jede Fahrtrichtung mind. zwei markierte Fahrstreifen vorhanden sind, egal ob zum Gegenverkehr eine Leitplanke oder Grünstreifen ist oder nicht.
- wenn für jede Fahrtrichtung auch nur ein Fahrstreifen vorhanden ist und eine Abgrenzung besteht.
Wenn jedoch zuerst eine Fahrspur für jede Fahrtrichtung ist und dann abwechselnd jede Fahrtrichtung einen zweiten Streifen bekommt ist 100km/h.
Und Linien sind keine (bauarlichen) Abgrenzungen.
Fahrmeister
28.11.2010, 16:25 Uhr
zu: Bauartliche Trennung der Fahrbahn
Die bauartliche Trennung bezieht sich auf die zu fahrende Geschwindigkeit,
Außerhalb von Ortschaften darf in diesem Fall scheller gefahren werden,wenn
nicht durch das zul. Gesamtgewicht der Kraftfahrzeuge eine Begrenzung
vorhanden ist. Diese liegt bei 3,5 t zul Gesamtgewicht sowie 7,5 t zul Gesamt-
gewicht. Sowie Anhäner hinter Fahrzeugen,dies alles beinhaltet eine Ein-
schränkung in der zu fahrenden Geschwindigkeit. Die Einzelheiten sind nach-
zulesen im § 3 STVO Geschwindigkeit.