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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
adinasophie
22.07.2009, 12:37 Uhr
Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
hallo, wer kann ganz genau sagen, wo der geltungsbereich vom dem Schild, Höchstgeschwindigkeit 30, innerhalb geschlossener ortschaften gilt.
sistaela
22.07.2009, 13:12 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
Hi, das Tempo 30 Schild gilt immer bis zur nächsten Kreuzung. Wenn dan noch weiter 30 gefahren werden soll, muss das Schild wiederholt werden, so hat mir mein Fahrlehrer erklärt. Wäre es nicht so, dann hätte ich nicht meine PP bestanden.
gruß dani
adinasophie
22.07.2009, 16:07 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
hallo, soweit alles klar. was ist wenn in meiner fahrtrichtung ein 30 schild steht und ich links in eine sackgassse abbiege. dort meine erledigungen mache und drehen muss (klar sackgasse) und entgegen meiner ursprünglichen fahrtrichtung wieder fahre. also auf der anderen spur und entgegen der fahrtrichtung in der 30 gültig ist. was gilt dann innerhalb der ortschaft?
carhol
22.07.2009, 17:37 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
eine geschwindigkeitsbeschränkung gilt so lange, bis sie durch eine andere oder ein beendigungsschild aufgehoben wird oder man von der strassen abbiegt.
eine kreuzung beendet keine geschwindigkeitsbegrenzung!
wenn du von der strasse abgebogen bist, dann wendest und zurück fährst, gelten für dich, da du dann ortskundig bist, grundsätzlich 30 km/h.
mfg
Andreas Wismann
22.07.2009, 18:23 Uhr
Verbote gelten länger als bis zur nächsten Kreuzung
Klassischer Fall von Artikel nicht gelesen:
Wie lange gelten Streckenverbote?
Georg_g
22.07.2009, 20:28 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
Hmm, der Fall in der Ausgangsfrage (bzw. im 3. Beitrag) ist aber etwas anders, weshalb ich hier auch Holger nicht zustimmen kann. Der geschilderte Fall wird auch nicht in dem Fahrtipps-Artikel behandelt.
adinasophie fährt auf einer Straße, in der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Dann biegt sie links in eine Sackgasse ab. Anschließend wendet sie und biegt am Ende der Sackgasse rechts ab, sodass sie ab hier in der Gegenrichtung der ursprünglichen Straße mit den 30 km/h fährt. Wenn sie hier nach dem Herausfahren aus der Sackgasse in der anderen Straße kein 30er Schild steht, dann gelten für sie 50 km/h.
Eine Ausnahme wäre tatsächlich eine vorhanden Ortskenntnis. Wenn man genau weiß, dass auf der Straße, in die man einbiegt vorher ein Tempolimit besteht, dann muss man sich nach der Rechtsprechung auch dann daran halten, wenn das Zeichen nach dem Abbiegen nicht zu sehen war. Diese Ortskenntnis müsste man aber erst mal nachweisen ...
carhol
22.07.2009, 21:41 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
@georg_g
ich grins mal leicht.
mfg
Andreas Wismann
22.07.2009, 22:18 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
»Diese Ortskenntnis müsste man aber erst mal nachweisen«
»ich grins mal leicht«
Wieso? Zeugenaussagen, Luftbildaufnahmen, Ahnenforschung, DNA-Analysen... da gibt es doch vielerlei Möglichkeiten.
Beim Wenden und Zurückfahren auf derselben Straße wie vorher, nur in Gegenrichtung, spricht im Zweifel alles dafür, dass man die gleiche Begrenzung einhalten muss wie vorher. Denn es gibt nur sehr wenige Gründe, warum auf einer Straße ausgerechnet auf der einen Seite langsamer gefahren werden muss als auf der anderen. Nicht, dass es das nicht gäbe, aber solche Stellen kann man in jeder Ortschaft an einer Hand abzählen.
Ohne Ortskunde also: hin 30, dann zurück auch 30.
Georg_g
22.07.2009, 22:37 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
»ich grins mal leicht.«
Anders als Herr Wismann kann ich jetzt nicht erkennen, worauf sich dein leichtes Grinsen bezieht. Wirklich auf die Aussage zur Ortskenntnis? Oder doch eher auf etwas anderes?
»hin 30, dann zurück auch 30.«
Nach einem Wendemanöver auf der Fahrbahn würde ich das auch so sehen, denn dann ist es einleuchtend, dass man das entsprechende Zeichen nicht sehen konnte. Wenn ich aber nach dem Abbiegen kein Schild sehe, dann gehe ich davon aus, dass dort auch kein Tempolimit besteht. Es ist ja gerade ein Merkmal von Streckenverboten, dass sie nach dem Abbiegen nicht mehr gelten.
Drummer
22.07.2009, 23:40 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
Moment mal, die Herren... :-)
Mal davon abgesehen, daß ich absoluter Verfechter des Begriffs "Streckenverbot" bin und nicht "...fahr so lange dreißig bis da etwas anderes kommt"; denn da kann man hier bei uns lange warten,
gibt es doch wohl genug Straßen, auf denen man in die eine Richtung z.B. 50 km/h fahren darf und im Extrem, in die andere Richtung 100 km/h fahren darf!
I.g.O. würde ich ebenso x Stellen finden, wo es so geregelt ist, wie Georg beschrieben hat.
Ob das nun den Verwaltungsvorschriften entspricht lassen wir mal dahin gestellt. Tatsache ist, daß es gängige Praxis ist.
Ein weiteres Beispiel wäre, daß ich doch durchaus erlauben kann eine Steigung mit max. 50 km/h zu befahren und das entsprechende Gefälle mit 30 km/h Höchstgeschwindigkeit versehe. Wende ich nun auf der Straße umkehre oder biege ab, wende und fahr in die andere Richtung weiter habe ich doch genau diese Situation, oder nicht?
Also da würde ich aber im "Blitzfall" mal ganz stark auf den Sichtbarkeitsgrundsatz pochen und die Ortskenntnis in allen Ehren, aber darauf kann man bei den ganzen schnellen Änderungen im Straßenverkehr nun wirklich kaum noch bauen.
Vorallem, wenn man in einer Stadt lebt, die folgende Schilder bietet:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/Bilde
r/2005-01-23.gif
oder
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/Bilder/sammel2.
jpg
carhol
23.07.2009, 10:49 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
@georg_g
ich grinse immer mehr (deine 2. vermutung war richtig)
kannst du dich jetzt mal für eine gesetzes bzw. richterliche variante entscheiden ?
mfg
Georg_g
23.07.2009, 17:42 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
»kannst du dich jetzt mal für eine gesetzes bzw. richterliche variante entscheiden ?«
Verstehe ich nicht. Der TE biegt am Ende einer Straße rechts ab. In der neuen Straße steht für ihn kein Verkehrszeichen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dann darf er innerorts von 50 km/h ausgehen. Anders wäre es nur, wenn ihm bekannt gewesen sein müsste, dass zuvor ein Verkehrszeichen stand, dass also bereits vor der Einmündung ein Streckenverbot galt, das nach der Einmündung unzulässigerweise nicht wiederholt wurde.
Ob der TE nun Ortskenntnisse hat oder nicht, wissen wir ja nicht.
carhol
23.07.2009, 21:35 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
hier schreibst du:
>> Wenn man genau weiß, dass auf der Straße, in die man einbiegt vorher ein Tempolimit besteht, dann muss man sich nach der Rechtsprechung auch dann daran halten, wenn das Zeichen nach dem Abbiegen nicht zu sehen war.<<
da schreibst du:
>> Wenn ich aber nach dem Abbiegen kein Schild sehe, dann gehe ich davon aus, dass dort auch kein Tempolimit besteht.<<
die ortskenntnis des te steht ja wohl ausser zweifel da er die strasse ja gerade erst befahren hat.
mfg
Georg_g
24.07.2009, 01:11 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
Zwischen meinen beiden Aussagen, die du zitiert hast, besteht überhaupt kein Widerspruch.
»die ortskenntnis des te steht ja wohl ausser zweifel da er die strasse ja gerade erst befahren hat.«
Nein, er hat doch die Straße nur in Gegenrichtung befahren. Die von mir erwähnte Ortskenntnis bezieht sich auf eine Stelle, an der der TE zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht gefahren ist und die er nur kennen könnte, weil er dort wohnt oder täglich dort entlang fährt.
Ich bin mir nicht sicher, ob du die Schilderung des TE richtig verstanden hast. So lange grinse ich mal ... ;-)
carhol
24.07.2009, 07:29 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
ich hab das schon verstanden.
auch die motivation deiner postings.
mfg
Georg_g
24.07.2009, 08:37 Uhr
zu: Tempo 30 Schild, keine 30 Zone! innerhalb Ortschaft
Ich verstehe nicht, warum du schreibst, dass die Ortskenntnis des TE außer Zweifel steht, obwohl er doch die Straße zuvor nur in Gegenrichtung befahren hat.
Gilt denn jetzt deiner Meinung nach für ihn 30 oder 50?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
- in keinem Fall vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?
Die rechte
Die linke
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