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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Drummer
11.07.2009, 14:24 Uhr
Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Nehmen wir an, wir fahren zum ersten Mal auf folgender Straße:
http://img22.imageshack.us/i/meinezufahrt1.jpg/
Wir erkennen, daß es nur nach links oder rechts weiter geht.
Kurz später erschließt sich uns die Vorfahrtsituation, mit einem relativ seltenen Verkehrszeichen.
http://img27.imageshack.us/i/meinezufahrt2.jpg/
Bei genauerer Betrachtung entscheiden wir uns den Blinker nicht zu setzen, obwohl wir der Vorfahrtstraße folgen wollen, um niemanden den Eindruck zu vermitteln, wir wollten in die von links kommende, untergeordnete Straße einbiegen.
Genauere Betrachtung:
http://img11.imageshack.us/i/meinverkehrsschild.jpg/
Aus der von rechts kommenden, untergeordneten Straße möchte ein PKW nach links abbiegen und in unsere Richtung fahren.
Da er an unserem Fahrzeug keinen Blinker sieht fährt er los â EURO“ er denkt wohl wir wollten geradeaus, was aber ja offensichtlich, laut beider Verkehrszeichen ja gar nicht möglich ist.
Es kommt zum Unfall. Wir treffen den Abbieger mit unserem linken Kotflügel an seinem linken â EUROžHeckflügelâ EUROœ.
Fragen:
1. Hättet Ihr geblinkt?
2. Ändert sich aus Eurer Sicht etwas an der Regel der Vorfahrt
3. Wem gebt Ihr die Schuld? (zu wie viel Prozent?)
Meine Meinung:
1. Eindeutig blinken kann man hier nur, wenn man nach rechts abbiegt.
2. Um deutlich zu fahren, könnte der linke Blinker, u.U. nicht dienlich sein.
3. An der Vorfahrtregel kann sich, durch das Nichtblinken nichts ändern.
4. Die Schuld liegt für mich eindeutig beim Abbieger, da er erstens die Vorfahrt gewähren mußte und zweitens in einer nicht klaren/eindeutigen Situation entgegen §1 StVO rücksichtslos und unvorsichtig losgefahren ist.
5. Der Vorfahrtberechtigte hätte vielleicht nach links blinken sollen, aber da er ortsunkundig war und die Situation und womöglich das Verkehrszeichen nicht kannte trifft ihn eine sehr geringe Schuld.
6. Mein Vorschlag wäre ein Schuldverteilung von 90 zu 10.
P.S.: Diese Situation ist mir nicht passiert, sie wurde mir geschildert.
durbanZA
11.07.2009, 14:36 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Leider keine Bilder :(
Georg_g
11.07.2009, 17:33 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Ich sehe hier keinen Grund, warum derjenige, der nach links der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, nicht blinken soll. Richtig ist zwar, dass man dann am Blinken nicht erkennen kann, ob er dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgen will oder ob er scharf nach links in die untergeordnete Straße einbiegen will. Wem gegenüber soll das aber zu weiteren Missverständnissen führen? Die Fahrzeuge aus der linken untergeordneten Straße wären weiterhin wartepflichtig, jene aus der untergeordneten rechten Straße ebenfalls.
Ich kann also im bewussten Weglassen des Blinkers keine Vermeidung von Missverständnissen erkennen. Umgekehrt wird aber ein zusätzliches Missverständnis geschaffen, was ja denn auch im Unfall resultiert hat. Die Aussage bezüglich des bewussten Nichtblinkens zur angeblichen Vermeidung von Missverständnissen halte ich daher für eine schlechte und unplausible Ausrede.
Zur Quotelung beim Falschblinken gibt es ganz unterschiedliche Rechtsprechung. Tendenziell kann man das vereinfacht so ausdrücken:
Ein betätigter (!) Blinker, der falsch gesetzt ist, führt zu einer deutlichen Mithaftung des Falschblinkers. Wer also links blinkt, sich zum Linksabbiegen eingeordnet hat und seine Geschwindigkeit vor der Einmündung bis auf Schrittgeschwindigkeit verringert hat, der kann seinen Vorrang vollständig verlieren und trägt 100 % der Kosten, wenn er plötzlich doch geradeaus fährt und dort mit einem an sich wartepflichtigen Fahrzeug zusammenstößt (so z.B. OLG Düsseldorf).
Ein nicht (!) betätigter Blinker lässt allerdings noch keine voreiligen Schlüsse auf das beabsichtige Verhalten des Bevorrechtigten zu. Aus dem Nichtblinken kann man also nicht zwangsläufig schließen, dass der Nichtblinker tatsächlich geradeaus weiterfährt, also z.B. die nach links abknickende Vorfahrtstraße in Geradeausrichtung verlässt.
Welche Quotelung da am Ende herauskommt, will ich lieber nicht abschätzen. Um das gerichtlich klären zu lassen, müsste ja auch erst mal geklagt werden. Das überwiegende Verschulden sehe ich beim Fahrzeugführer, der aus der untergeordneten Straße einfahren wollte.
carhol
11.07.2009, 21:29 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
ich sehe das genauso wie georg_g, allerdings würde ich dem von rechts aus der untergeordneten strasse kommenden, 100% schuld geben (brems-ausweichaktion des vorfahrtberechtigten vorausgesetzt wegen dem heckschaden).
mfg
peddigraf
12.07.2009, 11:04 Uhr
- nicht geblinkt - Unfall
Abknickende Vorfahrt?
Blinker setzen !! So stehts geschrieben.
Alles andere ist uninteressant.
mfg
durbanZA
12.07.2009, 14:00 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Hm, interessante Situation.
Ich persönlich hätte, glaube ich, an entsprechender Stelle geblinkt, da der VT, der auf der Vorfahrtstraße bleibt, eine deutliche Fahrtrichtungsänderung vornimmt.
In jedem Fall obliegen dem VT, der auf die Vorfahrtstraße einfährt, die höheren Sorgfaltspflichten.
Fälle, in denen ein nachrangiger VT sich auf das Blinken des bevorrechtigten VT verlassen hat und es daraufhin zum Unfall kam wurden schon des öfteren entschieden.
Die Schuldansichten gehen weit auseinander.
Manche Gerichte billigen dem nachrangigen VT zu, sich weitgehend auf das Blinken verlassen zu können und entscheiden auf für diesen sehr günstige Haftungsquoten, andere entscheiden genau umgekehrt.
Im vorliegenden Fall neige ich dennoch dazu, den nachrangigen VT als eindeutigen Unfallverursacher zu sehen, da das nicht- Blinken des Bevorrechtigten eben keinen so deutlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, wie in den entschiedenen Fällen.
Gerade aber wegen der nicht ganz übersichtlichen Situation und des Nicht- Blinkens des bevorrechtigen VT würde ich eher zu einer 70-30-Verteilung tendieren.
Der bevorrechtigte VT hätte eben die Fahrtrichtungsänderung anzeigen müssen,
mfG
Durban
Drummer
12.07.2009, 20:17 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Vielen Dank schon mal für Eure Meinung!
Rein Interesse halber würde mich dann aber doch interessieren, wie Ihr über folgende Situation in Köln (Kreuzung: Bertoldistraße/Eckernförder Straße* auf GoogleEarth zu finden) denkt.
Folgendes VZ sieht man dort, wenn man die Bertoldistraße nach Norden bzw. rechts abknickend nach Nordosten befährt.
http://img35.imageshack.us/my.php?image=vorfahrt2.
gif
*Koordinaten:
Breite-50°57'19.26"N
Länge- 7° 0'14.27"O
peddigraf
12.07.2009, 21:13 Uhr
abknickende Vorfahrt
Hallo D(r)ummer,
du nervst lies hier, hoffentlich begreifst Du es.
http://www.fahrtipps.de/frage/abknickende-vorfahrt
.php
mfG
durbanZA
12.07.2009, 21:32 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Peddigraf:
Dein Kommentar ist total dumm, beleidigend und unangemessen.
Dennoch möchte ich auf Deinen ersten Post eingehen:
»Abknickende Vorfahrt?
Blinker setzen !! So stehts geschrieben.
Alles andere ist uninteressant.
«
Damit machst Du es Dir zu einfach.
Genauso gut könntest Du sagen:
"Vorfahrt gewähren?
Andere Fahrzeuge durchfahren lassen!! So stehts geschrieben.
Alles andere ist uninteressant."
Drummer
13.07.2009, 19:21 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Danke, Durban,
für Deine Unterstützung, aber ich denke, daß alle aktiven Schreiber hier wissen, daß ich wirklich selten etwas frage und wenn, dann nur, wenn es wirklich nicht eindeutig ist, oder ich auf Euer Wissen und Eure Erfahrung angewiesen bin bzw. einen Rat brauche.
--------------------------------------------------
Hallo Peddigraf!
Offensichtlich ist Dein Interesse für´s Verkehrsrecht relativ begrenzt!
Deine unqualifizierte Antwort lässt mich allerdings ziemlich kalt, da ich mich speziell mit der abknickenden Vorfahrtstraße und den damit verbundenen Regeln ziemlich gut auskenne, da dies Teil meiner fachlichen und pädagogischen Fahrlehrer-Lehrprobe war.
Vielleicht findest Du ja hier Partner, die Deine "Copy and Paste - Künste" mögen und auf einfache und niederschlagene Kommentare deinerseits stehen:
http://www.bild.de/community/bild/forum/
http://forum.express.de/
durbanZA
13.07.2009, 20:10 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Google Maps sagt mir, dass die Betroldistr. und die Eckernförder Str. sich direkt gar nicht kreuzen oO
Oder meinst Du Bertoldi Ecke Kieler?
Nun kann ich natürlich nicht sagen, wie der Eindruck der Situation vor Ort ist.
Ich finde aber, dass die Biegung der Vorfahrtstr. sehr schwach ist; so sieht es jedenfalls von oben aus.
Subjektiv fährt man also fast geradeaus.
Dies Belegen auch die nur schwach gekrümmten Pfeile auf der Fahrbahn.
Hier würde ich wohl eher nicht blinken, da nicht wirklich ein Fahrtrichtungswechsel vorliegt.
Drummer
13.07.2009, 20:20 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Richtig erkannt! :-)
Ich kann Dir sagen, wenn Du da in der Fahrlehrerprüfung blinkst, liegt die Chance durchzufallen bei ca. 90 %!
durbanZA
14.07.2009, 00:48 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Fiese Falle :D
Hinniwilli
14.07.2009, 13:16 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
In §42 heißt es eindeutig:
"Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Auch wenn die abknickende Vorfahrt nur einen kleinen Bogen macht und das Blinken eher irritiert, ist §42 eindeutig.
carhol
14.07.2009, 13:47 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
§8 stvo
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.
und nun ?????
der blinker dient der verkehrsklarheit, nicht der unklarheit.
wenn nicht geblinkt wird, ändert es nichts an der eindeutigen vorfahrtsregelung.
anders ist es beim "blinken ohne abbiegen", da ist ein aktives fehlverhalten voraussetzung.
mfg
Hinniwilli
14.07.2009, 17:03 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
"der blinker dient der verkehrsklarheit, nicht der unklarheit."
Der Blinker dient dazu, dass man ihn so benutzt, wie es die StVO vorschreibt. Und die schreibt vor, dass man blinken muss, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt.
carhol
14.07.2009, 18:24 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
du machst es dir etwas sehr einfach.
was ist wenn du auf der ab auf einen lkw aufläufst, denn überholen willst und siehst im spiegel noch weit hinter dir einen mit 230 km/h.
blinken wie es der
§5 (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
vorschreibt und der schnellfahrer im zweifel ist: zieht der noch raus oder lässt er mich noch durch ?
oder anderes beispiel:
zwei strassen die von rechts kommen und nur 2 m voneinander getrennt sind. du willst in die zweite.
die vorschrift im §9
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
blinkst du dann schon vor der ersten strasse in die du gar nicht willst ?
rechtzeitig wird mit ca. 3 sekunden definiert, d.h. igo bei 50 km/h also rund 50 m vor dem abbiegen.
mfg
Drummer
14.07.2009, 21:10 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Also ist es eines schon mal klar, daß nichts klar ist! :-) Zumindest nicht für jeden.
Carhols Argumente sind auch meine und danke nochmal für die Bestätigung, daß es keine Eindeutige Quelle für dieses Problem gibt.
Das sich an der Vorfahrtsituation nichts ändern konnte, war mir schon klar, nur habe ich mich halt gefragt, wie Ihr die Blink-Frage seht.
Die Problematik mit den zwei Einfahrten hintereinander haben wir am TÜV. Wenn Du dort 50 m vorher blinkst, kannst Du Dir sicher sein, daß aus der Supermarkt-Ausfahrt, direkt vor dem TÜV-Gelände, jemand vor Deine Nase zieht.
to
14.07.2009, 21:13 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
»In §42 heißt es eindeutig:
"Ein Zusatzschild zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Auch wenn die abknickende Vorfahrt nur einen kleinen Bogen macht und das Blinken eher irritiert, ist §42 eindeutig.«
Stimmt alles! Nur handelt es sich im konkreten Fall eben nicht um eine abknickende Vorfahrtstrasse, sondern lediglich um den etwas gebogenen Verlauf einer ganz normalen Vorfahrtstrasse mit klar erkennbaren Abzweigen nach rechts und nach links. Die Beschilderung mit Zusatzschild ist überflüssig und (wie man an diesem Thread erkennen kann) offenbar irreführend. Sogar der Vorwegweiser ist ein Witz, weil der Abzweig nach links unterschlagen wird.
Mal das zuständige StVA darauf aufmerksam machen!
DaRealAd
15.07.2009, 12:59 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Richtig, dieses Zusatzschild ist totaler Murks und verwirrend. Dieses Schild ist nicht im Verkehrszeichenkatalog enthalten und damit unwirksam (Ich gehe mal davon aus, dass auch die entsprechende oberste Landesbehörde das Zeichen so nicht genehmigt hat). Also befinden wir uns auf einer normalen Vorfahrtstraße, müssen nicht blinken und haben Vorfahrt.
Hinniwilli
16.07.2009, 10:03 Uhr
zu: Abknickende Vorfahrt - nicht geblinkt - Unfall
Im Katalog ist auch nur ein Schild mit nach links verlaufender Vorfahrtstr. abgebildet. Bei nach rechts abknickender Vorfahrt ist also auch das Schild unwirksam? Sind auch alle Ortseingangsschild mit Ausnahme von Wilster unwirksam?
Mal im Ernst. Die Abbildungen sind nur Beispiele und müssen natürlich der jeweiligen Situation angepasst werden.
Wenn der konkrete Verlauf der Vorfahrtstr. nicht durch eindeutige Straßengestaltung offensichtlich ist, dann bleibt doch nur eine Kennzeichnung durch das (angepasste) Zeichen für abknickende Vorfahrt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie blinken?
Beim Einfahren in den Kreisverkehr
Beim Verlassen des Kreisverkehrs
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
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