Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Selo66
03.07.2009, 21:43 Uhr

Anzeige wegen telefonieren!

Hallo, die lieben beamten haben mich angehalten und gesagt das Sie mich beim Telefonieren wie es auch so war gesehen haben.
Nach dem Sie gesagt haben das Sie mich gesehen haben und tralala haben die mich gefragt ob ich was sagen möchte.. dann meinte ich das ich vielleicht mein kopf gekratzt habe und ob sie nicht falsch gesehen haben. Nachdem Sie mir meine pappiere wiedergegeben hat fragt die mich nochmal ob ich es nicht zugeben wollte, ich habe dann gesagt das ich das telefon in die handgenommen habe und telefoniert habe... Jetzt krieg ich ne anzeige wegen telefonieren oder ist das was anderes ? und bleibt das lebenlang jetzt in meiner akte oder verfällt dieses ding irgendwannmal.??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.07.2009, 21:51 Uhr

zu: Anzeige wegen telefonieren!

Als man mich telefonierend herauswinkte, stieg meine Handyrechnung sprunghaft um 63 Euro (40 fürs Knöllchen 23 für die Bearbeitungsgebühr) und mein Flenskonto bekam nen Punkt.
Bei dir wird es wohl nicht anders sein.

Jede Handyhalterung wäre günstiger gewesen ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.07.2009, 21:58 Uhr

zu: Anzeige wegen telefonieren!

Upps, mir fällt eben ein, dass du das hier »und bleibt das lebenlang jetzt in meiner akte oder verfällt dieses ding irgendwannmal.?? « ernst gemeint haben könntest ;o)

Den ollen Punkt biste nach zwei Jahren wieder los, wenn du dir in der Zeit nichts anderes zu Schulden kommen lässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Selo66
04.07.2009, 00:29 Uhr

ja,

die frage war ernst. Wann verfällts denn?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
04.07.2009, 05:19 Uhr

zu: Anzeige wegen telefonieren!

Naja... im allgemeinen spricht man von 2 Jahren.
Doch damit ist nicht der Tag des Vergehens, sondern der eingetretenen Rechtskraft gemeint.
Ein Begriff, den auch ich nicht zuordnen kann, und deshalb um Aufklärung bitte:

Ist die Rechtskraft mit dem schriftl. Bußgeldbescheid (der ja noch fast 3 Monate später einflattern darf) gemeint, oder der Zahlungseingang, oder das Datum an dem der Zahlungseingang verbucht wurde?

Und dann gibt es ja noch diese "Überliegefristen", die nicht uninteressant erscheinen, wenn sich wieder mal ein Pünktchen verflogen haben sollte.... ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
04.07.2009, 08:22 Uhr

zu: Anzeige wegen telefonieren!

Der Tag der Rechtskraft, ist der Tag an dem man keine Rechtsmittel mehr gegen den Entscheid einlegen kann.

Du kannst ja gegen einen Verwaltungsakt (Bußgeld/Verwarngeld/Strafe) einen Widerspruch oder Einspruch einlegen. Irgendwann ist aber dann endgültig entschieden, was nun ugs. die Strafe sein soll und das alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Das ist dann der Tag der Rechtskraft.

Wenn Du also nach 14 Tagen den Bußgeldbescheid bekommst und sofort bezahlst, ist dies der Tag. Legst Du aber Einspruch ein und gehst z.B. zum Anwalt, wird sich der Tag auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Geschwindigkeit verringern

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

Geschwindigkeit erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren